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Aktionär, Darlehen an AG, Anschaffungskosten, Auflösungsverlust, Halbabzugsverbot

Aktionär, Darlehen an AG, Anschaffungskosten, Auflösungsverlust, Halbabzugsverbot: 1. Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, so führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an BFH-Urteil vom 2.4.2008 IX R 76/06, BFHE 221 S. 7, BStBl 2008 II S. 706 = SIS 08 28 65). - 2. Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. (zur Anwendung vgl. BMF-Schreiben vom 15.2.2010, IV C 6 - S 2244/09/10002, BStBl 2010 I S. 181 = SIS 10 00 74) - Urt.; BFH 25.6.2009, IX R 42/08; SIS 09 28 49

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. BFH 25.06.2009, IX R 42/08
    BStBl 2010 II S. 220
    LEXinform 0179398

    Anmerkungen:
    U.S. in DStR 36/2009 S. 1845
    U.Sch. in DB 37/2009 S. 1966
    erl in StuB 19/2009 S. 741
    M.H. in NWB 39/2009 S. 3018
    T.K. in DStZ 19/2009 S. 704
    H.M.K. in AktStR 4/2009 S. 495
    B.H. in BFH/PR 11/2009 S. 402
    J.F.B./K.S. in DStZ 22/2009 S. 859
    C.F. in NWB 51/2009 S. 3990
    W.B. in FR 24/2009 S. 1153
    M.K./A.St. in FR 24/2009 S. 1121
    Ch.K. in DStR 49/2009 S. 2509
    H.O. in StuB 7/2010 S. 251
    KAM in Stbg 3/2010 S. M 20
    K.G./J.P.W. in NWB 17/2010 S. 1328
    Ch.J./Ch.P. in DStR 23/2010 S. 1163
    B.L. in NWB 12/2011 S. 968
    M.H. in NWB 36/2011 S. 3000
Normen
[EStG] § 3 Nr. 40, § 3 c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008, SIS 08 36 45, Umwandlung, Anschaffungskosten, Eigenkapitalersatz, Halbabzugsverbot, Aufgabeverlust, Veräußerungsverlust, Finanzplandarlehen, Wesentliche Beteiligung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 14.11.2023, SIS 24 00 81, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17 EStG: 1. Der Verlust aus de...
  • BFH 4.12.2018, SIS 18 22 61, Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei Auflösungsverlust, Absicht zur Erz...
  • OFD Frankfurt 27.9.2018, SIS 18 18 89, Gewinnermittlung, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens: Die OFD Frankfurt a.M. hat ihren Zusatz zur Rech...
  • BFH 29.5.2018, SIS 18 10 58, Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust, Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahm...
  • FG München 19.4.2018, SIS 19 14 91, Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG in der Fassung des JStG 2010 auch bei einem Verlust nach § 17 Abs. 4 EStG...
  • FG Hamburg 14.3.2018, SIS 18 07 53, Managementbeteiligung, Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintrit...
  • OFD Frankfurt 19.12.2017, SIS 18 00 38, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung: Für Wirtschaftsjahre, die nac...
  • FG München 13.12.2016, SIS 18 12 99, Auflösungsverlust, Bürgschaft, nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Aktiengesellscha...
  • FG Düsseldorf 16.9.2016, SIS 17 11 61, Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung: 1. Die Frage der gesellschaftlichen Veranlassung von Gesellscha...
  • Niedersächsisches FG 5.9.2016, SIS 16 27 43, Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 EStG a.F., Einlagerückgewähr aus einer im BV gehaltenen Beteiligung: 1...
  • FG Köln 27.7.2016, SIS 16 24 45, Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG bei vGA: 1. Das Halb- bzw. Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs...
  • FG Münster 22.6.2016, SIS 16 26 62, Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei bloßen Buchungsfehlern: Ein bloßer Buchungsfehler zu Gunsten eines...
  • FG Baden-Württemberg 27.4.2016, SIS 16 13 57, Begrenzung der Höhe der Teilwertabschreibung bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf 60 %: 1. Die T...
  • BFH 5.11.2015, SIS 16 06 00, Einnahmenüberschussrechnung, kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger Verlust des Beteiligungsauf...
  • FG Rheinland-Pfalz 4.11.2015, SIS 16 03 48, Besteuerung eines Verlustes aus einer Einziehung von GmbH-Anteilen: Bei einer zwangsweisen Einziehung von...
  • Niedersächsisches FG 22.6.2015, SIS 16 10 52, Abgeltungsteuer und Werbungskosten-Abzugsverbot, Auslegung § 52 a Abs. 10 Satz 10 EStG: 1. Werbungskosten...
  • FG Hamburg 18.6.2015, SIS 15 20 00, Halbeinkünfteverfahren für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen ...
  • BFH 1.10.2014, SIS 14 34 50, Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen: Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminder...
  • BFH 2.9.2014, SIS 14 33 46, Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust, Verfassungsmäßigkeit des § 3 c Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG...
  • FG München 8.5.2014, SIS 14 17 89, Zivilrechtliche Wirksamkeit und steuerliche Anerkennung von Aktienübertragungen zwischen Ehegatten: 1. Ei...
  • BFH 6.5.2014, SIS 14 20 99, Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg: Hat der darlehensgebende Gesellsc...
  • FG Köln 20.3.2014, SIS 14 29 11, Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG: Für die Frage,...
  • FG Hamburg 12.12.2013, SIS 14 06 13, Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsverlusten nach § 17 EStG: 1. Die Anwendung des Halbabzugsverbots g...
  • OFD Nordrhein-Westfalen 13.11.2013, SIS 14 01 21, Halbabzugsverbot, Teilabzugsverbot: Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 18.4.2012 (BStBl 2013 II S...
  • BMF 23.10.2013, SIS 13 28 46, Gewinnermittlung, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens: Unter Berücksichtigung der neueren BFH-Rechtspre...
  • OFD Niedersachsen 10.10.2013, SIS 13 34 48, Anteilige Abzüge, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen an K...
  • Niedersächsisches FG 6.9.2013, SIS 14 01 77, Teileinkünfteverfahren, Ansatz des Auflösungsverlustes gemäß § 17 Abs. 4 EStG: 1. Die Bedingung für den n...
  • FG Berlin-Brandenburg 6.6.2013, SIS 13 24 26, Nachträgliche Anschaffungskosten auf GmbH-Anteile, "Finanzplan-Darlehen", Krisenbestimmtheit: 1. Wird bei...
  • FG Düsseldorf 16.5.2013, SIS 13 26 32, Liquidationsverlust bei Auflösung einer GmbH: 1. Die Rückzahlung des Stammkapitals bei der Auflösung eine...
  • BFH 27.3.2013, SIS 13 27 90, Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten: 1. Nach dem Veranlassungsprinzip bedarf es der werten...
  • FG Köln 26.3.2013, SIS 13 15 99, Erfassung eines Auflösungsverlusts nicht nach Halbeinkünfteverfahren: Bei der Ermittlung eines Auflösungs...
  • Niedersächsisches FG 13.3.2013, SIS 13 27 13, Halbeinkünfteverfahren trotz Gewinnen aus Aktienveräußerungen in früheren Jahren: 1. Zu den Voraussetzung...
  • FG Münster 13.3.2013, SIS 14 02 47, Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Anwendung des Kleinanlegerprivilegs: Der Ausf...
  • BFH 28.2.2013, SIS 13 11 90, Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3 c Abs. 2 EStG auf laufende Aufwendungen: 1. Dem Teilabzugsver...
  • FG Münster 10.1.2013, SIS 13 15 47, Abziehbarkeit von Stillhalterprämien und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung einbringung...
  • FG Hamburg 10.10.2012, SIS 13 00 94, Einkommensteuergesetz, Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem Euro: Ein Verlust aus der...
  • FG Münster 4.10.2012, SIS 13 02 99, Halbabzugsverbot bei ertraglosen Beteiligungen: Laufende Aufwendungen für eine im streitigen Veranlagungs...
  • Niedersächsisches FG 26.9.2012, SIS 13 09 39, Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Gestaltungsmissbrauch: 1. Nachträgliche AK i.S. des § 17 EStG sind auch...
  • FG München 26.7.2012, SIS 12 31 62, Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß: 1. Das Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 ESt...
  • FG Düsseldorf 5.7.2012, SIS 12 23 59, Auflösungsverlust aus GmbH-Beteiligung: 1. Im Bereich des § 17 EStG können auch vorweggenommene Anschaffu...
  • FG Münster 25.5.2012, SIS 12 25 90, Frage der nachträglichen Änderung der Höhe eines Veräußerungsverlustes zugunsten des Steuerpflichtigen, V...
  • OFD Niedersachsen 11.5.2012, SIS 12 22 01, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, Abzugsverbot: Die OFD Niedersachsen hat ihre Verfügung zur Anwendu...
  • BFH 18.4.2012, SIS 12 16 99, Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf Rückste...
  • BFH 18.4.2012, SIS 12 17 00, Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf Forderu...
  • BFH 7.2.2012, SIS 12 13 05, Anwendung des Halbabzugsverbots bei Einbringung im Verlustfall: 1. Wer Gesellschaftsanteile an einer Kapi...
  • FG Baden-Württemberg 24.10.2011, SIS 12 14 49, Steuerliche Berücksichtigung von vergeblichen Aufwendungen für eine Due-Diligence-Prüfung, Abzugsverbot n...
  • FG Münster 20.7.2011, SIS 11 31 91, Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG: Das Halbabzugsverbot gemäß § 3 c A...
  • OFD Niedersachsen 27.5.2011, SIS 11 29 86, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, Abzugsverbot: Die OFD Niedersachsen hat eine neue Verfügung zur An...
  • Niedersächsisches FG 19.5.2011, SIS 12 14 29, Kapitalrückzahlungen anlässlich Liquidation: 1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG kommt nicht in B...
  • BFH 20.4.2011, SIS 11 26 69, Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten Wert; Halbeinkünfteverfahre...
  • BFH 19.4.2011, SIS 11 23 82, Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8 b Abs. 3 KStG: 1. Es ist nicht ernstli...
  • FG Münster 14.4.2011, SIS 11 28 27, Halbabzugsverbot: Der Betriebsausgabenabzug des Besitzunternehmens in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die der...
  • FG Münster 14.4.2011, SIS 11 28 28, Halbabzugsverbot: Der Betriebsausgabenabzug des Besitzunternehmens in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die der...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 27 17, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 24 29, Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall: Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17 EStG verä...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 24 30, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis: Halbeinkünfteverfahren und Ha...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 38 77, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR: H...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 36 40, Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots: Das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG ist bei der Berech...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 36 41, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen eines symbolischen Kaufpreises: Halbeinkünfteverfahren und Ha...
  • FG Münster 23.3.2011, SIS 11 17 17, Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen: 1. Bei einer Betriebsaufspaltung stehen Betriebsausgaben...
  • FG Münster 15.12.2010, SIS 11 10 05, Geltung des Halbabzugsverbots bei Anteilsveräußerungsverlusten: 1. Fallen bei Veräußerung von Kapitalbete...
  • FG Düsseldorf 2.12.2010, SIS 14 05 06, Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG: 1. Das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG...
  • BMF 8.11.2010, SIS 10 35 37, Gewinnermittlung, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens: Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung de...
  • Niedersächsisches FG 20.10.2010, SIS 10 41 65, Anforderungen an eine außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8 b Abs. 3 KStG: 1...
  • Niedersächsisches FG 31.8.2010, SIS 11 14 79, Veräußerungsverlust nach § 17 EStG, Halbeinkünfteverfahren bei fehlenden Einnahmen: 1. Nach bisheriger Re...
  • FG Köln 24.8.2010, SIS 10 41 29, Anwendung auf Darlehensverzicht und Teilwertabschreibung von Gesellschafterdarlehen im Rahmen einer Betri...
  • OFD Niedersachsen 20.7.2010, SIS 11 13 45, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, Abzugsverbot: Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 28.6.2010 (BStBl 201...
  • FG Düsseldorf 9.7.2010, SIS 10 30 36, Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen, Verlust aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils zum Kaufprei...
  • Sächsisches FG 8.7.2010, SIS 10 29 52, Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust führender Veräußerung von...
  • OFD Rheinland 6.7.2010, SIS 10 23 23, Halbabzugsverbot, Teilabzugsverbot: Die OFD Rheinland hat ergänzende Hinweise zum BMF-Schreiben vom 15.2....
  • FG Düsseldorf 30.6.2010, SIS 10 28 14, Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung: 1. Der - im Bereich des § 17 EStG für die Gleichstellung ...
  • FG Düsseldorf 30.6.2010, SIS 10 28 16, Übernahmeverlust bei Umwandlung einer GmbH in GbR: 1. Mit der Neuregelung des § 4 Abs. 6 UmwStG durch das...
  • BMF 28.6.2010, SIS 10 16 17, Teilabzugsverbot, Aufhebung des Nichtanwendungsschreibens: Das Bundesfinanzministerium hat sein Nichtanwe...
  • FG München 23.6.2010, SIS 10 29 08, Generelle Bindung des Einbringenden an den von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft gewählten Wertansatz ...
  • FG Nürnberg 14.6.2010, SIS 11 40 77, Verzichtet ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wegen nicht nur vorübergehender Zahl...
  • BFH 9.6.2010, SIS 10 33 20, Nachträgliche Anschaffungskosten; Halbabzugsgebot: 1. Als nachträgliche Anschaffungskosten können Aufwend...
  • FG Mecklenburg-Vorpommern 26.5.2010, SIS 11 08 04, Kein Halbabzugsverbot für durch Einnahmen aus der Anteilsveräußerung geminderten Auflösungsverlust, sofer...
  • Niedersächsisches FG 18.5.2010, SIS 10 29 27, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen des § 17 EStG ohne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen...
  • FG Baden-Württemberg 28.4.2010, SIS 10 34 45, Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente: 1. Werden GmbH-Anteile gegen ein...
  • BMF 23.4.2010, SIS 10 09 57, Aufhebung/Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben: Zur Eindämmung der Normenflut hat das Bund...
  • FG Düsseldorf 14.4.2010, SIS 10 28 94, Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen, Verlust aus der Veräußerung eines GmbH- GmbH-Anteils zum Ka...
  • FG München 30.3.2010, SIS 10 20 50, EG-Rechtswidrigkeit der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Veräußerungsgewinne bzw. -verluste mit ...
  • BFH 18.3.2010, SIS 10 06 55, Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust: Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünfte...
  • FG Nürnberg 10.3.2010, SIS 11 21 61, Feststellung der Höhe des verbleibenden Verlustvortrags für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Berücksichtigun...
  • BFH 5.3.2010, SIS 10 18 20, Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3 c EStG, Teilwert-AfA, nachträgliche Divergenz: 1. Zur Geltung von §...
  • FG Köln 25.2.2010, SIS 10 14 53, Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust ohne vorhergehende Ausschüttungen: Ein Auflösungsverlust unterlieg...
  • FG München 23.2.2010, SIS 10 28 61, Verfassungsmäßigkeit des § 8 b Abs. 3 KStG: 1. Eine Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung nach § 8 b Ab...
  • Niedersächsisches FG 19.2.2010, SIS 10 25 38, Keine Abzugsbegrenzung nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn aus der Beteiligung keine Einnahmen geflossen ...
  • BMF 15.2.2010, SIS 10 00 74, Abzugsverbot bei Aufgabeverlusten: Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25.6.2009 (IX R 42/08 = SIS 09 28 4...
  • FG Rheinland-Pfalz 10.2.2010, SIS 10 41 14, Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung/Zeitpunkt ...
  • FG Düsseldorf 20.1.2010, SIS 10 24 81, Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung der Besitzgesellschaft:...
  • FG Rheinland-Pfalz 12.11.2009, SIS 10 03 52, Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust: Das Halbabzugsverbot ist auf Verluste aus der Ve...
  • FG Düsseldorf 12.11.2009, SIS 10 16 92, Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung und Halbabzugsverbot: Der Auflösungsverlust aus einer wese...
  • BFH 14.7.2009, SIS 10 05 72, Halbabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG: Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminde...
Fachaufsätze
  • LIT 02 23 29 M. Hilbertz, NWB 36/2011 S. 3000: Aktuelles zu § 17 EStG - BFH-Urteile vom 7.12.2010, IX R 40/09 = SIS 11 05 91, vom 25.6.2009, IX R 42/08 ...
  • LIT 01 94 31 H. Ott, StuB 7/2010 S. 251: Wert- und Darlehensverluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften - Einschränkung de...
  • LIT 01 96 39 K. Gragert/J.P. Wißborn, NWB 17/2010 S. 1328: Halb-/Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in Insolvenzfällen - Zum BFH-Urteil vom 25.6.2009, IX...
  • LIT 01 99 84 Ch. Jehke/Ch. Pitzal, DStR 23/2010 S. 1163: Teilabzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG bei einnahmenlosen Beteiligungen und kein Ende? - Zu BFH vom 25.6...
  • LIT 01 87 45 J.F. Bron/K. Seidel, DStZ 22/2009 S. 859: Wann gilt das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG noch? - Zugleich Analyse des BFH-Urteils vom 25.6.200...
  • LIT 01 88 96 M. Kaufmann/A. Stolte, FR 24/2009 S. 1121: Verlustnutzung nach dem BFH-Urteil vom 25.6.2009, IX R 42/08 (FR 2009 S. 1151 = SIS 09 28 49) zum Halbabz...

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war an der X GmbH von April 1993 bis Oktober 1997 zu mindestens 1 % beteiligt, von Oktober 1997 bis Januar 1998 wegen einer Kapitalerhöhung zu unter 1 % sowie danach wieder zu mindestens 1 %. Sie hatte im April 1993 Stammeinlagen mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Aufgelds übernommen und sich gleichzeitig zur Gewährung von Darlehen verpflichtet, die ab Auszahlung mit 8 % bzw. 10 % zu verzinsen und einschließlich Zinsen spätestens fünf Jahre nach Auszahlung zur Rückzahlung fällig sein sollten. Hinsichtlich der Zins- wie Darlehensrückzahlungsansprüche erklärte sie einen Rangrücktritt. Mit Auszahlung der Darlehen war die Klägerin berechtigt, eine Stammkapitalerhöhung der Gesellschaft und ihre Zulassung zur Übernahme einer neuen Stammeinlage zu verlangen. Diese Stammeinlage und die Darlehen wurden in den Jahren 1995 und 1996 gezahlt.

 

Im August 1996 beteiligte die Klägerin sich als typisch stille Gesellschafterin ohne Verlustbeteiligung an der X GmbH. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bestand u.a. bei Liquidation der Gesellschaft oder der Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Abgesehen vom Fall der Liquidation wurde auch für die stille Gesellschaft ein Rangrücktritt der Klägerin vereinbart.

 

Im Januar 1998 wurde eine Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft beschlossen. Die Klägerin übernahm neue Geschäftsanteile gegen Bareinlage.

 

Im November 1998 wurde die X GmbH formwechselnd und identitätswahrend in die X AG umgewandelt. Die stillen Beteiligungsverträge mit bestimmten Gesellschaftern blieben für die X AG weiter bestehen. Im September 1999 wurde das Grundkapital erhöht. Die Klägerin übernahm wieder neue Aktien gegen Bareinlage.

 

Am 1.8.2001 wurde über das Vermögen der X AG das Insolvenzverfahren eröffnet und mit Beschluss vom 7.7.2003 nach Schlussverteilung abgeschlossen; den anerkannten Forderungen von 7.648.042 EUR stand eine verfügbare Masse von 3.820.117 EUR gegenüber.

 

In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2003 machten die zusammenveranlagten Kläger u.a. einen Verlust der Klägerin i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 265.656 EUR geltend. Rückzahlungen seien weder auf das überlassene Fremdkapital noch auf das Eigenkapital jemals erfolgt.

 

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) berücksichtigte zunächst lediglich einen Auflösungsverlust in Höhe von 64.938 EUR, erhöhte diesen im Einspruchsverfahren um weitere 38.449 EUR, qualifizierte aber die von der Klägerin hingegebenen Darlehen und die stille Einlage nicht als eigenkapitalersetzend.

 

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) entschied, dass keine nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG vorlägen und die nur hälftige Berücksichtigung der Auflösungsverluste der Klägerin nach dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) verfassungsgemäß sei (EFG 2008, 1602 = SIS 08 36 45).

 

Hiergegen richtet sich die Revision der Kläger, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügen (§ 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG sowie Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - ). Insbesondere habe die Klägerin gezielt trotz ihrer Zwergbeteiligung Finanzierungsverantwortung übernommen.

 

Der lediglich hälftige Abzug des Auflösungsverlusts der Klägerin sei verfassungswidrig. Da der Verlust auf Ebene der Kapitalgesellschaft nicht (korrespondierend zur Vor-Belastung) zu einer Vor-Begünstigung des Gesellschafters führen könne, werde ihm durch das Halbabzugsverbot ohne Grund verwehrt, seinen tatsächlichen Aufwand auf die in der Insolvenz verlorenen Geschäftsanteile zur Gänze steuerlich zu effektuieren. Insoweit werde die vom Gesetzgeber getroffene Systementscheidung in § 3 Nr. 40 EStG durch das Halbabzugsverbot widersprüchlich weiterentwickelt.

 

Die Kläger beantragen, das Urteil des FG aufzuheben und die Einkommensteuer unter Abänderung vorangegangener Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2003 unter Berücksichtigung des den Klägern entstandenen Auflösungsverlusts aus der Insolvenz der X AG von 519.579 DM (= 265.656,52 EUR) neu festzusetzen.

 

Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen.

 

Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG sei auch im Verlustfall anzuwenden. Der Gesetzgeber habe mit dem Verweis auf die nach § 3 Nr. 40 EStG hälftig steuerbefreiten Einnahmen lediglich die Unabhängigkeit der Einnahmen von den Ausgaben in zeitlicher Hinsicht regeln wollen, nicht aber das Erfordernis, dass im konkreten Fall überhaupt Einnahmen anfallen müssten. Vielmehr sei der Gesetzgeber von einer Geltung des Halbabzugsverbots in allen Fällen ausgegangen, in denen mit der jeweiligen Beteiligung die abstrakte Möglichkeit der Einnahmenerzielung verbunden sei. Nicht aber sei eine Privilegierung der Verlustfälle beabsichtigt gewesen. Die systematische Auslegung des § 3c Abs. 2 EStG gebiete eine unterschiedliche Behandlung gegenüber § 3c Abs. 1 EStG. Mit der Anknüpfung an den tatsächlichen Zufluss von Einnahmen würde der das Halbabzugsverbot tragende Typisierungsgedanke unterlaufen. Auch Gründe der Praktikabilität sprächen für eine Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG auf Fallgestaltungen, in denen tatsächlich keine Einnahmen erzielt würden. Der konkret zu entscheidende Fall sei vor dem Hintergrund potenziell ähnlich gelagerter Fallgestaltungen zu entscheiden. Einzubeziehen sei auch die künftige Gesetzeslage unter Geltung der Abgeltungssteuer.

 

Das beigetretene Landesministerium der Finanzen unterstützt diese Argumentation, hat aber keinen Antrag gestellt.

 

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der finanzgerichtlichen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ).

 

1. Zutreffend hat das FG dem Grunde nach nachträgliche Anschaffungskosten der Klägerin abgelehnt.

 

a) Nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Auflösungsgewinn ist der Betrag, um den der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten Vermögens der Kapitalgesellschaft seine Anschaffungskosten übersteigt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 2 EStG).

 

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Dazu gehören nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4.3.2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575 = SIS 08 20 30, m.w.N.).

 

b) Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes sind auf Finanzierungshilfen eines Aktionärs in der Regel nur dann sinngemäß anzuwenden, wenn er mehr als 25 % der Aktien der Gesellschaft hält (BFH-Urteil vom 2.4.2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706 = SIS 08 28 65, m.w.N.). Gründe dafür, dass ihr Aktienbesitz der Klägerin ausnahmsweise in Verbindung mit weiteren Umständen Einfluss auf die Unternehmensleitung gesichert hätte und sie ein entsprechendes unternehmerisches Interesse hätte erkennen lassen, sind im Streitfall nicht festgestellt.

 

Danach kam den streitigen Finanzierungshilfen der Klägerin keine eigenkapitalersetzende Funktion zu.

 

2. Inwieweit das Halbabzugsverbot im Streitfall anzuwenden ist, kann mangels vom FG festgestellter Einnahmen aus der Beteiligung nicht entschieden werden.

 

Gemäß § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG ist die Hälfte des gemeinen Werts i.S. von § 17 Abs. 2, Abs. 4 EStG steuerfrei. Die hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind nur zur Hälfte abzuziehen; denn nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden. Entsprechendes gilt, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert mindernd zu berücksichtigen sind. Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6.7.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163 = SIS 05 41 65).

 

Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, kommt eine hälftige Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht. Folgerichtig tritt die nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen, nicht ein. Denn dieser steht nicht - wie dies § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG schon dem Wortlaut nach für die hälftige Kürzung verlangt - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit lediglich zur Hälfte anzusetzenden Einnahmen. Fließen keine Einnahmen zu, kommt § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht zur Anwendung; mithin ist der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar. Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen.

 

3. Die Sache ist nicht spruchreif. Zwar ist nach den finanzgerichtlichen Feststellungen im Zeitpunkt der Auflösung der X AG von einem gemeinen Wert der Beteiligung der Klägerin von Null auszugehen. Den Feststellungen des FG ist indes nicht zu entnehmen, inwieweit die Klägerin durch ihre Beteiligung an der X AG vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dies wird das FG im zweiten Rechtsgang festzustellen haben.