Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Aktionär, Bürgschaft

Aktionär, Bürgschaft: Die Gewährung eines Darlehens oder die Übernahme einer Bürgschaft für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist, führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung. - Urt.; BFH 2.4.2008, IX R 76/06; SIS 08 28 65

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. BFH 02.04.2008, IX R 76/06
    BStBl 2008 II S. 706
    LEXinform 0588698

    Anmerkungen:
    erl in StuB 14/2008 S. 567
    B.H. in BFH-PR 9/2008 S. 375
    B.H. in StC 9/2008 S. 10
    K.D.H. in BB 36/2008 S. 1931
    D.G. in StuB 18/2008 S. 717
    R.E. in HFR 10/2008 S. 1024
    B.P. in FR 23/2008 S. 1106
    W.B. in FR 23/2008 S. 1119
    G.W. in ZSteu 23/2008 S. 407
    D.K. in BB 11/2009 S. 540
Normen
[EStG] § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 17 Abs. 4
[HGB] § 255 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Düsseldorf, 19.05.2006, SIS 07 02 27, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Darlehen
  • vor: FG Düsseldorf, 19.05.2006, SIS 07 02 27, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Darlehen, Wesentliche Beteiligung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 14.11.2023, SIS 24 00 81, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17 EStG: 1. Der Verlust aus de...
  • FG Düsseldorf 11.11.2021, SIS 22 01 23, Insolvenz einer Kapitalgesellschaft, Verlust aus Kapitalvermögen, Abgrenzung zum Auflösungsverlust aus Be...
  • Thüringer FG 21.10.2021, SIS 23 13 96, Berücksichtigung der Inanspruchnahme aus einer vor Eintritt der Krise der GmbH übernommenen und in der Kr...
  • OFD Frankfurt 27.8.2021, SIS 21 18 26, Auswirkungen des Zwerganteils- und des Sanierungsprivilegs auf nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 ...
  • Sächsisches FG 12.7.2021, SIS 23 13 36, Zahlungen aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung: 1. Vor der...
  • FG Berlin-Brandenburg 4.6.2021, SIS 22 08 30, Ausfall eines in der Krise der GmbH stehengelassenen Gesellschafterdarlehens, Berücksichtigung des Teilwe...
  • OFD Frankfurt 14.4.2021, SIS 21 08 77, Auswirkungen des Zwerganteils- und des Sanierungsprivilegs auf nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 ...
  • Niedersächsisches FG 17.9.2020, SIS 20 20 84, Gestaltungserhaltende Auslegung des § 2 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG im Lichte der Art. 63 und 65 Abs. 1 Bu...
  • BFH 9.4.2019, SIS 19 09 72, Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter, ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Ko...
  • FG Rheinland-Pfalz 19.11.2018, SIS 19 02 98, Berücksichtigung eines Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft bei den Einkünf...
  • Hessisches FG 12.4.2018, SIS 18 14 76, Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: 1. Ein Forderun...
  • BFH 29.11.2017, SIS 18 04 57, Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit in Zusammenhang stehende...
  • BFH 11.7.2017, SIS 17 16 44, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Ei...
  • BFH 11.4.2017, SIS 17 15 59, Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen trotz Benennung...
  • FG München 13.12.2016, SIS 18 12 99, Auflösungsverlust, Bürgschaft, nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Aktiengesellscha...
  • BFH 6.12.2016, SIS 16 28 19, Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs, ...
  • Thüringer FG 28.9.2016, SIS 17 01 19, Zivilrechtliche Auflösung der Gesellschaft als Voraussetzung für Entstehung des Auflösungsverlusts nach §...
  • FG Baden-Württemberg 22.1.2015, SIS 15 12 23, Unwirksame Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufgrund fehlendem Bekanntgabewillen des FA, Unterbre...
  • FG Berlin-Brandenburg 22.1.2015, SIS 15 11 80, Realisierung eines Auflösungsverlusts bereits bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens: 1. Ein Ve...
  • OFD Frankfurt 14.10.2014, SIS 14 34 89, Zwerganteilsprivileg, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Unter Berücksichtigung des BF...
  • Hessisches FG 23.9.2014, SIS 15 09 69, Behandlung eines Gesellschafterdarlehens als kapitalersetzendes Finanzplandarlehen in der Krise: 1. Die G...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 14.5.2014, SIS 14 31 46, Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts regelmäßig erst bei Abschluss des Insolvenzverfahrens über das ...
  • BFH 6.5.2014, SIS 14 20 99, Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg: Hat der darlehensgebende Gesellsc...
  • FG Köln 20.3.2014, SIS 14 29 11, Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG: Für die Frage,...
  • OFD Frankfurt 11.9.2013, SIS 13 28 42, Zwerganteilsprivileg, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Unter Berücksichtigung des BF...
  • BFH 20.8.2013, SIS 13 27 98, Ausgefallene Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters: Insolvenzbedingt ausgefallene Finanzierungsh...
  • FG Münster 13.3.2013, SIS 14 02 47, Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Anwendung des Kleinanlegerprivilegs: Der Ausf...
  • FG des Saarlandes 16.8.2012, SIS 13 05 72, Darlehen eines zwar wesentlich i.S. des § 17 Abs. 1 EStG aber nur mit 10% beteiligten Gesellschafters kei...
  • FG München 26.7.2012, SIS 12 31 61, Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft: 1. Ein Auflösungsverlust entsteht...
  • FG Nürnberg 23.11.2011, SIS 12 11 89, Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes ausnahmsweise vor Abschluss der Liquidation: Steht d...
  • Niedersächsisches FG 22.11.2011, SIS 12 08 03, Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten nach früherem GmbH-Recht: 1. Z...
  • Niedersächsisches FG 18.5.2011, SIS 11 31 65, Auflösungsverlust nach § 17 EStG, Insolvenzeröffnung bei vermögensloser GmbH: 1. Die Realisation eines Au...
  • Niedersächsisches FG 5.5.2011, SIS 12 26 68, Eigenkapitalersetzender Charakter von Darlehen: 1. Zu den Voraussetzungen eines Auflösungsverlustes gemäß...
  • BFH 8.2.2011, SIS 11 18 97, Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs: Ein Aktionär ist, nachdem er einen Teil seiner A...
  • BMF 21.10.2010, SIS 10 32 96, Nachträgliche Anschaffungskosten, Auswirkungen des MoMiG: Das Bundesfinanzministerium hat zu der Frage St...
  • OFD Frankfurt 24.8.2010, SIS 10 40 38, Zwerganteilsprivileg, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Die OFD Frankfurt a.M. hat ih...
  • OFD Frankfurt 10.5.2010, SIS 10 26 94, Zwerganteilsprivileg, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Die OFD Frankfurt a.M. hat ih...
  • FG Baden-Württemberg 28.4.2010, SIS 10 34 45, Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente: 1. Werden GmbH-Anteile gegen ein...
  • FG München 23.2.2010, SIS 10 17 63, Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes: 1. Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig er...
  • BFH 6.10.2009, SIS 10 08 77, Zurückverweisung wegen Änderungsbescheid im Revisionsverfahren: Enthält ein nach §§ 68, 121 FGO zum Gegen...
  • FG Köln 25.6.2009, SIS 09 31 94, Anschaffungskosten durch Darlehensverlust bei Beteiligung unter 10%: Krisenbestimmte Darlehen von nicht g...
  • FG Köln 25.6.2009, SIS 09 31 95, Halbeinkünfteverfahren, Veräußerungsverlust nur zur Hälfte abzugsfähig: Unter Geltung des § 3 c Abs. 2 ES...
  • BFH 25.6.2009, SIS 09 28 49, Aktionär, Darlehen an AG, Anschaffungskosten, Auflösungsverlust, Halbabzugsverbot: 1. Gewährt ein nicht u...
  • FG München 21.4.2009, SIS 09 28 31, Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation: 1. Bei Treuh...
  • BFH 25.2.2009, SIS 09 26 53, Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung: Die Gewährung von Darleh...
  • OFD Münster 10.2.2009, SIS 09 06 62, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 19.8.2008 (BStBl...
  • OFD Rheinland 9.2.2009, SIS 09 06 96, Kapitalanteile, nachträgliche Anschaffungskosten, Eigenkapital ersetzende Finanzierungshilfen: Die OFD Rh...
  • BFH 28.10.2008, SIS 09 08 93, Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts: Ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaf...
  • FG Rheinland-Pfalz 23.7.2008, SIS 08 36 45, Anteilsveräußerung, nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung, Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust:...
  • OFD Frankfurt 21.7.2008, SIS 08 39 00, Zwerganteilsprivileg, Sanierungsprivileg, nachträgliche Anschaffungskosten: Im Hinblick auf das BFH-Urtei...
Fachaufsätze
  • LIT 01 66 67 D. Grützner, StuB 18/2008 S. 717: Bürgschaftsleistungen als nachträgliche Anschaffungskosten auf Anteile an Kapitalgesellschaften i.S. des ...
  • LIT 01 69 09 B. Paus, FR 23/2008 S. 1106: Abzug laufender Werbungskosten bei "wesentlichen" Beteiligungen - Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 4.3...
Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

 

Am 23.8.1999 übernahm der Kläger für die X-GmbH - an welcher er beteiligt war - eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 400.000 DM. Außerdem gewährte er der X-GmbH seinen Anteil am Jahresüberschuss 1998 und am Gewinnvortrag als - mit 4,5 % zu verzinsendes - Darlehen. Mit Wirkung zum 1.7.1999 wurde die X-GmbH durch Formwechsel in die Y-AG umgewandelt, an welcher der Kläger zunächst 15 %, später 13,51 % des Grundkapitals hielt. Am 1.9.2001 wurde über das Vermögen der Y-AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Anfang des Jahres 2002 wurde der Kläger aus der Höchstbetragsbürgschaft in Anspruch genommen.

 

In ihrer Steuerklärung für das Streitjahr machten die Kläger u.a. den Verlust des Darlehens des Klägers und die Aufwendungen für seine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft als Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 1, 2 und 4 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999, BGBl I 1999, 402 (EStG) geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) berücksichtigte den Auflösungsverlust nicht. Der hiergegen gerichtete Einspruch hatte nur insoweit Erfolg, als das FA die Anschaffungskosten der Aktien und Rechtsberatungskosten des Klägers als Auflösungsverlust anerkannte. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in EFG 2006, 1898 = SIS 07 02 27 veröffentlichten Gründen statt.

 

Mit seiner Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts.

 

Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

 

Die Kläger beantragen, die Revision zurückzuweisen.

 

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ).

 

Das FG hat zu Unrecht den Ausfall des Darlehens und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts des Klägers i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG berücksichtigt.

 

1. Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385 = SIS 01 05 18, m.w.N.).

 

Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385 = SIS 01 05 18).

 

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben; dazu gehören nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16.4.1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234 = SIS 91 20 21; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234 = SIS 01 05 19; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, FR 1992, 233, 234). Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6.7.1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817 = SIS 99 23 26; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286 = SIS 01 05 20). Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG; BFH-Urteil in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817 = SIS 99 23 26).

 

2. Nach diesen Grundsätzen waren der Darlehensverlust des Klägers und seine Aufwendungen für seine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst; denn das Darlehen und die Bürgschaft hatten keinen eigenkapitalersetzenden Charakter.

 

a) Nach Zivilrecht sind die Grundsätze über die Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen oder ihnen gleichstehender Finanzierungshilfen auf eine Aktiengesellschaft - wie im Streitfall die Y-AG - sinngemäß anzuwenden, wenn der Darlehensgeber an ihr unternehmerisch beteiligt ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 26.3.1984 II ZR 171/83, BGHZ 90, 381). Das setzt - auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG - in der Regel einen Aktienbesitz von mehr als 25 % voraus. Nur ausnahmsweise kann auch ein unterhalb der Sperrminoritätsgrenze liegender, aber nicht unbeträchtlicher Aktienbesitz die Annahme einer unternehmerischen Beteiligung als Grundlage für eine Finanzierungsfolgenverantwortung des betreffenden Aktionärs dann rechtfertigen, wenn der Aktienbesitz ihm in Verbindung mit weiteren Umständen Einfluss auf die Unternehmensleitung sichert und er ein entsprechendes unternehmerisches Interesse erkennen lässt. Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat oder eine Vorstandsfunktion genügen dafür nicht (BGH-Urteil vom 9.5.2005 II ZR 66/03, DStR 2005, 1416, m.w.N.).

 

b) Der Auffassung des FG, Finanzierungsmaßnahmen eines Aktionärs könnten auch dann als Anschaffungskosten beurteilt werden, wenn der Aktionär nicht unternehmerisch beteiligt sei (ebenso Schneider, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz C 305; Blümich/Ebling, § 17 EStG Rz 212; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 201), vermag der erkennende Senat nicht beizupflichten (gl.A. Gschwendtner in: DStR 1999, Beihefter zu Heft 32, 1, 20; Pung/Dötsch in Dötsch/ Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, § 17 EStG, Rz 151a).

 

Finanzierungsmaßnahmen eines Gesellschafters sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und damit nachträgliche Anschaffungskosten, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft durch seine Finanzierungsmaßnahme funktionales Eigenkapital zugewandt hat. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass die Finanzierungsmaßnahme zivilrechtlich eigenkapitalersetzend ist. Eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen führen - wie Einlagen - zu nachträglichen Anschaffungskosten, da sie als Ersatz für Eigenkapital zu betrachten und deshalb ebenso wie dieses gesetzlich gebunden sind (funktionales Eigenkapital; vgl. BFH-Urteil vom 2.10.1984 VIII R 36/83, BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320 = SIS 85 10 12, m.w.N.). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist der Gesellschafter wie jeder Drittgläubiger zu behandeln. Das Einkommensteuerrecht respektiert die Entscheidung der Gesellschafter, der Gesellschaft nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital zur Verfügung zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 24.4.1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342 = SIS 97 23 43, m.w.N.). Das (objektive) Nettoprinzip wird hier durch den Grundsatz eingeschränkt, dass Verluste in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348 = SIS 99 07 23).

 

Entgegen der Auffassung des FG führt das Erfordernis einer unternehmerischen Beteiligung des Aktionärs (BGH-Urteil in BGHZ 90, 381) zu keiner zivilrechtlichen Privilegierung, sondern bildet die Grundlage für die Geltung des Kapitalersatzrechts auch bei einer Aktiengesellschaft.

 

c) Im Streitfall hatte der Kläger weder einen Aktienbesitz von mehr als 25 % noch liegen nach den tatsächlichen Feststellungen des FG besondere Umstände vor, welche dem Kläger in Verbindung mit seinem Aktienbesitz Einfluss auf die Unternehmensleitung der Y-AG sicherten. Entgegen der Ansicht des FG sind solche besonderen Umstände auch nicht darin zu sehen, dass der Kläger bereits für die Vorgängergesellschaft der X-GmbH - an welcher er ursprünglich 38 % der Geschäftsanteile hielt - Bürgschaften übernommen hatte. Denn für den persönlichen Geltungsbereich der Eigenkapitalersatzregeln kommt es auf die Verhältnisse nach Kriseneintritt an (vgl. BGH-Urteil in DStR 2005, 1416, m.w.N., unter III.2.b).

 

3. Die Sache ist spruchreif. Der Darlehensverlust und die Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft sind nicht als Anschaffungskosten der Beteiligung des Klägers an der Y-AG zu berücksichtigen. Die Klage ist daher abzuweisen.

Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

Die Entscheidung beruht auf folgenden Grundsätzen:

Der BFH setzt seine Rechtsprechung zur Beurteilung nachträglicher Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 1, 4 EStG nach Maßgabe des zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrechts fort.

 

Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194 S. 108, BStBl 2001 II S. 385 = SIS 01 05 18, m.w.N.).

 

Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 194 S. 108, BStBl 2001 II S. 385).

 

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben; dazu gehören nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165 S. 31, BStBl 1992 II S. 234 = SIS 91 20 21; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194 S. 130, BStBl 2001 II S. 234 = SIS 01 05 19; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992 S. 233, 234). Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189 S. 383, BStBl 1999 II S. 817 = SIS 99 23 26; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194 S. 120, BStBl II 2001 S. 286 = SIS 01 05 20). Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG; BFH-Urteil in BFHE 189 S. 383, BStBl 1999 II S. 817 = SIS 99 23 26).