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Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis

Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis: Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 EUR) veräußert werden. - Urt.; BFH 6.4.2011, IX R 61/10; SIS 11 24 30

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. BFH 06.04.2011, IX R 61/10
    BStBl 2012 II S. 8
    DStR 2011 S. 1411
    LEXinform 0928223

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 15.12.2011
    -/- in NWB 31/2011 S. 2602
    W.B. in FR 18/2011 S. 866
    TK in DStZ 18/2011 S. 661
    B.H. in BFH/PR 10/2011 S. 366
    St.K. in StuB 23/2011 S. 911
Normen
[EStG] § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3 c Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Nürnberg, 10.03.2010, SIS 11 21 61, Veräußerungsverlust, Aktienanleihe, Halbabzugsverbot
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 29.9.2020, SIS 21 03 19, Verlust aus der Veräußerung von Aktien: 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist we...
  • BFH 25.7.2019, SIS 19 13 99, Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3 c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren, "Netto-Brutto-Feststellung", endgü...
  • BFH 12.6.2018, SIS 18 13 93, Verlust aus der Veräußerung von Aktien: 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist we...
  • Hessisches FG 10.4.2018, SIS 19 14 15, Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps nicht eingezogen und nich...
  • FG Hamburg 14.3.2018, SIS 18 07 53, Managementbeteiligung, Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintrit...
  • Niedersächsisches FG 26.10.2016, SIS 17 00 86, Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 1. Eine entgeltliche Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr....
  • FG Düsseldorf 16.9.2016, SIS 17 11 61, Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung: 1. Die Frage der gesellschaftlichen Veranlassung von Gesellscha...
  • Niedersächsisches FG 5.9.2016, SIS 16 27 43, Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 EStG a.F., Einlagerückgewähr aus einer im BV gehaltenen Beteiligung: 1...
  • BFH 3.8.2016, SIS 17 01 81, Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils durch das FG: ...
  • FG Köln 27.7.2016, SIS 16 24 45, Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG bei vGA: 1. Das Halb- bzw. Teilabzugsverbot nach § 3 c Abs...
  • FG Münster 22.6.2016, SIS 16 26 62, Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei bloßen Buchungsfehlern: Ein bloßer Buchungsfehler zu Gunsten eines...
  • FG Münster 3.12.2015, SIS 16 08 14, Zwangsumtausch von Aktien als privates Veräußerungsgeschäft: Der Zwangsumtausch von Aktien der Northern R...
  • FG Köln 30.9.2015, SIS 15 29 77, "Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG unter des Geltung MoMiG: 1....
  • BFH 12.5.2015, SIS 15 20 71, Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens: Eine Veräußerung i.S. von § 20 ...
  • BFH 1.10.2014, SIS 14 34 50, Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen: Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminder...
  • BFH 8.4.2014, SIS 14 18 98, Anteilsveräußerung, Vertrag zwischen nahen Angehörigen: 1. Haben einander nahe stehende Personen für die ...
  • FG Hamburg 12.12.2013, SIS 14 06 13, Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsverlusten nach § 17 EStG: 1. Die Anwendung des Halbabzugsverbots g...
  • OFD Nordrhein-Westfalen 13.11.2013, SIS 14 01 21, Halbabzugsverbot, Teilabzugsverbot: Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 18.4.2012 (BStBl 2013 II S...
  • OFD Niedersachsen 10.10.2013, SIS 13 34 48, Anteilige Abzüge, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen an K...
  • FG Köln 26.3.2013, SIS 13 15 99, Erfassung eines Auflösungsverlusts nicht nach Halbeinkünfteverfahren: Bei der Ermittlung eines Auflösungs...
  • Niedersächsisches FG 13.3.2013, SIS 13 27 13, Halbeinkünfteverfahren trotz Gewinnen aus Aktienveräußerungen in früheren Jahren: 1. Zu den Voraussetzung...
  • BFH 28.2.2013, SIS 13 11 90, Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3 c Abs. 2 EStG auf laufende Aufwendungen: 1. Dem Teilabzugsver...
  • BFH 11.10.2012, SIS 13 06 88, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots auf Substanzverluste von Darlehensforderungen: Teilwertabschreibung...
  • FG Hamburg 10.10.2012, SIS 13 00 94, Einkommensteuergesetz, Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem Euro: Ein Verlust aus der...
  • FG München 26.7.2012, SIS 12 31 62, Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß: 1. Das Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 ESt...
  • FG Münster 25.5.2012, SIS 12 25 90, Frage der nachträglichen Änderung der Höhe eines Veräußerungsverlustes zugunsten des Steuerpflichtigen, V...
  • OFD Niedersachsen 11.5.2012, SIS 12 22 01, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, Abzugsverbot: Die OFD Niedersachsen hat ihre Verfügung zur Anwendu...
  • BFH 15.2.2012, SIS 12 07 30, Abschaffung der Mehrmütterorganschaft, verfassungskonforme Auslegung der Übergangsregelung: Wurde in Fäll...
  • BFH 6.10.2011, SIS 12 00 34, Halbabzugsverbot bei geringfügigen Kaufpreisen: Das Senatsurteil vom 20.4.2011 I R 97/10 (BFHE 233 S. 508...
  • OFD Niedersachsen 27.5.2011, SIS 11 29 86, Veräußerungsverluste, Aufgabeverluste, Abzugsverbot: Die OFD Niedersachsen hat eine neue Verfügung zur An...
  • BFH 25.5.2011, SIS 11 36 42, Nachträgliche Anschaffungskosten der Anteile an einer Kapitalgesellschaft: Der Verlust aus der Veräußerun...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 38 77, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der Liquidation für 1 EUR: H...
  • BFH 6.4.2011, SIS 11 36 41, Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen eines symbolischen Kaufpreises: Halbeinkünfteverfahren und Ha...
Fachaufsätze
  • LIT 02 31 65 St. Kolbe, StuB 23/2011 S. 911: Veräußerungsverlust nach § 17 EStG und Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG - Anmerkungen z...
  • LIT 02 23 29 M. Hilbertz, NWB 36/2011 S. 3000: Aktuelles zu § 17 EStG - BFH-Urteile vom 7.12.2010, IX R 40/09 = SIS 11 05 91, vom 25.6.2009, IX R 42/08 ...

 

1

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Jahren 2002 und 2003 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war mit einem Kommanditanteil von 18,89 % (Stand 6.4.2001) Kommanditist der Energie KG. Die KG wurde zum 31.12.2000 formwechselnd in eine AG umgewandelt. Der Kläger erhielt 566.700 Aktien zu je 1 EUR (566.700 EUR bzw. 1.108.368,86 DM) und war so mit 18,89 % am Grundkapital der AG beteiligt. In den Jahren 2001 und 2002 wurden bei der AG keine Ausschüttungen vorgenommen. Am 11.2.2002 verkaufte der Kläger seine Aktien zum Kaufpreis in Höhe von 1 EUR an einen fremden Dritten.

 

 

2

Der Veräußerungsverlust des Klägers betrug 2002 unstreitig insgesamt 1.198.833 EUR (2.344.713,55 DM). Streitig blieb, ob der Veräußerungsverlust in Höhe von 1.198.833 EUR in voller Höhe oder gemäß § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) nur zur Hälfte bei der Einkommensbesteuerung des Klägers für 2002 zu berücksichtigen ist. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) stellte den verbleibenden Verlustabzug zum 31.12.2002 wie auch zum 31.12.2003 im letztgenannten Sinne fest. Insoweit blieben die Einsprüche ohne Erfolg.

 

 

3

Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben. Die Anschaffungskosten des Klägers seien bei der Berechnung des Verlusts nach § 17 Abs. 1 EStG in voller Höhe zu berücksichtigen. § 3c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG sei bei Aufgabe- und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt habe, die nur zur Hälfte zu versteuern seien. Der im Streitfall vereinbarte Veräußerungspreis in Höhe von 1 EUR sei einem Veräußerungspreis von 0 EUR gleichzusetzen. Dieser Verkaufspreis sei nicht deshalb vereinbart worden, weil die Aktien nach Einschätzung der Vertragsparteien exakt 1 EUR wert gewesen wären - wirtschaftlich seien die Aktien vielmehr wertlos -, sondern weil ein symbolischer Betrag für Zwecke der Buchführung und technischen Abwicklung des Kaufvertrages benötigt werde. Im Übrigen setze auch die Finanzverwaltung in ständiger Übung Beträge unter 1 EUR mit 0 EUR an.

 

 

4

Mit der hiergegen gerichteten Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts (§ 17 EStG und § 3c Abs. 2 EStG i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG). Die zivilrechtlich wirksame Vereinbarung von 1 EUR Kaufpreis sei auch der steuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen.

 

 

5

Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen.

 

 

6

Die Kläger beantragen, die Revision zurückzuweisen.

 

 

7

Insbesondere seien auf Seiten der Kläger keine Einnahmen erzielt worden. Der beurkundete Kaufpreis von 1 EUR sei real nicht geflossen. Sollte der Bundesfinanzhof (BFH) eine andere Auffassung als das FG vertreten, so wäre in der Folge der Frage nachzugehen, ob das Halbeinkünfteverfahren aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht anzuwenden sei.

 

 

8

II. Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot (§ 3 Nr. 40 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) sind im Streitfall nicht anzuwenden.

 

 

9

1. Gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG ist die Hälfte des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG steuerfrei. Die hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind nur zur Hälfte abzuziehen; denn nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden. Entsprechendes gilt, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert mindernd zu berücksichtigen sind. Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6.7.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163 = SIS 05 41 65).

 

 

10

a) Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, kommt eine hälftige Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht. Folgerichtig tritt die nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen, nicht ein. Denn dieser Aufwand steht nicht - wie dies § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG schon dem Wortlaut nach für die hälftige Kürzung verlangt - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit lediglich zur Hälfte anzusetzenden Einnahmen. Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteile vom 25.6.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 = SIS 09 28 49; vom 14.7.2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399 = SIS 10 05 72; BFH-Beschluss vom 18.3.2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627 = SIS 10 06 55).

 

 

11

b) Keine Einnahmen erzielt, wer objektiv wertlose Anteile zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 EUR) veräußert. Die Parteien des Veräußerungsvertrags vereinbaren damit kein Entgelt für die Werthaltigkeit der übertragenen Anteile, sondern wählen diese Gestaltung regelmäßig aus buchungstechnischen Gründen.

 

 

12

Vom bloß symbolisch angesetzten Kaufpreis zu unterscheiden sind Fälle, in denen Veräußerungseinnahmen erzielt werden, auch wenn diese von geringer Höhe sind und der Veräußerer insgesamt einen Verlust erleidet. Hier sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot anzuwenden (vgl. das zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehene Urteil IX R 40/10 des erkennenden Senats vom heutigen Tag, www.bundesfinanzhof.de = SIS 11 24 29). Damit wird nicht etwa eine Geringfügigkeitsgrenze für die Anwendung des Halbabzugsverbots eingeführt. Es geht nicht darum, ab welcher Höhe ein Veräußerungspreis als für die Anwendung des Halbabzugsverbots erheblich zu erachten wäre, sondern darum, ob ein einem Veräußerungspreis von 0 EUR gleichzusetzender Kaufpreis für die Übernahme wertloser Anteile im Rechtsverkehr aus buchungstechnischen Gründen lediglich symbolische Bedeutung zukommt.

 

 

13

Auch wenn einem Kaufpreis lediglich symbolische Funktion zukommt, liegt gleichwohl eine entgeltliche Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vor; denn diese ist auch dann anzunehmen, wenn objektiv wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden (BFH-Urteile vom 18.8.1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34 = SIS 92 22 24, sowie vom 1.8.1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 29. Aufl., § 17 Rz 96, 100, jeweils m.w.N.; Ebling in Blümich, § 17 EStG Rz 131, m.w.N.; Gosch in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 17 Rz 40; Eilers/ R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 80, m.w.N.).

 

 

14

2. Im Streitfall führt der symbolische Kaufpreis von 1 EUR nicht zu Einnahmen. Der symbolische Kaufpreis von 1 EUR ist, wie das FG zutreffend entschieden hat, einem Veräußerungspreis von 0 EUR gleich zu erachten.

 

 

15

Der Preis von 1 EUR wurde nach den gemäß § 118 Abs. 2 FGO den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG nicht als Entgelt für die Werthaltigkeit der übertragenen Anteile vereinbart. Vielmehr waren die Anteile wertlos. Vor diesem Hintergrund haben die Vertragsparteien die Gestaltung „Veräußerung für 1 EUR“ aus buchungstechnischen Gründen gewählt. Das FG hat auch keine Anhaltspunkte für eine schenkweise Überlassung der Anteile festgestellt.