Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer

Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer: Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG - vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. - Urt.; BFH 2.9.2010, V R 55/09; SIS 10 36 34

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
  1. BFH 02.09.2010, V R 55/09
    BStBl 2011 II S. 235
    LEXinform 0927544

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 24.1.2011
    -/- in NWB 47/2010 S. 3773
    jh in StuB 23/2010 S. 924
    M.S. in StuB 23/2010 S. 915
    DG in DStZ 24/2010 S. 895
    S.M. in BFH/PR 2/2011 S. 62
    S.M. in StC 2/2011 S. 10
    wt in UVR 3/2011 S. 67
Normen
[RL 77/388/EWG] Art. 17, Art. 18
[UStG 2005] § 14 und § 15
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Niedersächsisches FG, 20.02.2009, SIS 09 14 02, Rechnung, Vorsteuerabzug
Zitiert in... / geändert durch...
  • Hessisches FG 25.11.2022, SIS 24 01 16, Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung und fehlendem Beweis für Besitz der Rechnung...
  • Thüringer FG 23.11.2021, SIS 22 08 83, Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten einer verpachteten Photovoltaikanlage: Ein Vorsteuerabzug aus Ansch...
  • BMF 15.12.2020, SIS 20 20 94, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Änderungen zum 31. Dezember 2020: Der UStAE wurde in zahlreichen Punkten g...
  • Hessisches FG 10.12.2020, SIS 21 09 13, Voraussetzungen der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen: 1. Damit der Abnehmer einer in...
  • FG Münster 29.9.2020, SIS 20 19 40, Berichtigungsfähige Rechnung, Mietvertrag ohne offenen USt-Ausweis: 1. Bei Dauerschuldverhältnissen erfül...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 9.9.2020, SIS 22 07 22, Vorsteuerabzug trotz fehlender Angabe des Lieferzeitpunkts in der Eingangsrechnung: Eine zum Vorsteuerabz...
  • FG Münster 27.8.2020, SIS 20 15 84, Reihengeschäft, Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht, Versagung des Vorsteuerabzugsrechts: D...
  • BFH 12.3.2020, SIS 20 11 10, Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb au...
  • BFH 15.10.2019, SIS 19 19 20, Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtige...
  • FG Düsseldorf 18.1.2019, SIS 22 09 84, Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Identität von leistendem Unternehmer und Rechnungsausstelle...
  • FG Hamburg 8.11.2018, SIS 18 21 33, Rechnungsanforderungen bei Containerentladearbeiten: 1. Der Leistungsgegenstand ist nicht hinreichend spe...
  • FG Hamburg 29.6.2018, SIS 18 14 88, Umsatzsteuer, Anforderungen an die Konkretisierung des Leistungsgegenstandes bei Containerbe- und -entlad...
  • Hessisches FG 19.6.2018, SIS 19 04 39, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zum Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment: 1. Für de...
  • Hessisches FG 19.6.2018, SIS 19 04 40, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei Warenlieferungen im Niedrigpreissegment bei innergemeinsch...
  • Schleswig-Holsteinisches FG 15.6.2018, SIS 19 07 35, Kein Ruhen des die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens wegen eines zu spät gestellten Erlassantrage...
  • BFH 13.6.2018, SIS 18 13 91, Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug: 1. Die Ausü...
  • FG Rheinland-Pfalz 12.10.2017, SIS 17 20 91, Rückwirkende Rechnungsberichtigung: 1. Ein Dokument ist jedenfalls dann eine Rechnung und damit berichtig...
  • Hessisches FG 12.10.2017, SIS 18 01 05, Leistungsbeschreibung bei massenhaftem Handel von Modeschmuck im Niedrigpreissegment: 1. Beim massenhafte...
  • Hessisches FG 12.10.2017, SIS 18 03 23, Vorsteuerabzug bei Lieferung von Textilbekleidung im Niedrigpreissegment: 1. Im Bereich des Handels von K...
  • FG Düsseldorf 15.9.2017, SIS 17 25 56, Vorsteuerabzug, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung, Lieferungen im Textilhandel, ...
  • Hessisches FG 31.7.2017, SIS 17 19 67, Leistungsbeschreibung im Handel von Textilien im Niedrigpreissegment: 1. Bei Eingangsrechnungen über Text...
  • FG Hamburg 27.6.2017, SIS 17 17 44, Vorsteuerabzug, Ordnungsgemäße Rechnung über Transport- und Logistikleistungen, Bezeichnung "Tagestouren ...
  • FG Baden-Württemberg 24.5.2017, SIS 17 24 96, Rückwirkende Berichtigung einer vor dem 1.7.2011 erstellten, per E-Mail ohne elektronische Signatur versa...
  • FG München 29.3.2017, SIS 17 13 33, Zulässigkeit der rückwirkenden Berichtigung von Rechnungen, denen die Angabe der Steuernummer und der Ums...
  • OFD Karlsruhe 31.1.2017, SIS 17 04 32, Umsatzsteuer, Rechtsprechung: Die OFD Karlsruhe hat ihre Übersicht der im BStBl veröffentlichten Urteile ...
  • FG Hamburg 6.12.2016, SIS 17 03 10, Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Eine Rechnungsberichtigung entfaltet jedenfalls dann Rückwirkung auf ...
  • Hessisches FG 28.9.2016, SIS 17 00 83, Steuerbarer Leistungsaustausch bei der Geltendmachung von Schadensersatz durch Dritte wegen illegalem Upl...
  • FG Hamburg 29.7.2016, SIS 16 29 29, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen: ...
  • BFH 6.4.2016, SIS 16 13 89, EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur Berücksichtigung des Gutglaubensschutz...
  • BFH 6.4.2016, SIS 16 13 95, EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, insbesondere zum Inh...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 2.3.2016, SIS 16 20 18, Verböserungsverbot im gerichtlichen Verfahren, Uneinbringlichkeit des Entgelts, kein Vorsteuerabzug aus n...
  • OFD Karlsruhe 29.2.2016, SIS 16 04 70, Umsatzsteuer, Rechtsprechung: Die OFD Karlsruhe hat ihre Übersicht der seit 1.1.2000 im BStBl veröffentli...
  • FG Hamburg 30.9.2015, SIS 16 02 00, Vorsteuerabzug, Anforderungen an die Leistungsbezeichnung gelieferter Gegenstände, Benennung des Lieferda...
  • FG Hamburg 21.8.2015, SIS 15 25 02, Umsatzsteuer, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung, insbesondere zum Ort des Bauvorhabens sowie der...
  • BFH 22.7.2015, SIS 15 19 48, Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren:...
  • Hessisches FG 23.6.2015, SIS 16 04 30, Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Textillieferungen im Niedrigpreissegment: 1. Auch bei Textillieferunge...
  • FG Köln 28.4.2015, SIS 15 22 03, Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG: Die Angab...
  • FG Hamburg 11.3.2015, SIS 15 12 31, Umsatzsteuer, Heranziehung ergänzender Geschäftsunterlagen zur Bezeichnung von Art und Umfang der abgerec...
  • OFD Karlsruhe 19.2.2015, SIS 15 06 52, Umsatzsteuer, Rechtsprechung: Die OFD Karlsruhe hat ihre Übersicht der seit 1.1.2000 im BStBl veröffentli...
  • BFH 20.1.2015, SIS 15 05 66, Keine AdV bei fehlendem Gutglaubensschutz hinsichtlich der Rechnungsangaben des Leistungserbringers: Der ...
  • FG Hamburg 25.11.2014, SIS 15 04 40, Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung, Formale Anforderungen an die Rechnungsnummer: 1. Eine Rechnu...
  • FG Hamburg 20.10.2014, SIS 14 33 84, Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen, Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus "Scheinr...
  • FG Berlin-Brandenburg 27.8.2014, SIS 14 29 00, Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung mit unrichtiger Anschrift und unrichtiger Steuernummer des Leistenden so...
  • FG München 20.5.2014, SIS 14 22 67, Vorsteuerabzug trotz Gutgläubigkeit nur aus Billigkeitsgründen möglich, wenn die Identität des Leistungsg...
  • FG Köln 12.3.2014, SIS 14 17 82, Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers, Vertrauensschutz: 1. Aus Rechnungen...
  • BFH 11.2.2014, SIS 14 11 17, Bedeutung von Verwaltungsanweisungen: Übergangsregelungen in Verwaltungsanweisungen sind nicht im Festset...
  • FG Hamburg 11.2.2014, SIS 14 12 70, Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich aber unzutreffender Aufhebung des Umsat...
  • BFH 16.1.2014, SIS 14 10 28, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs: Zur Identifizi...
  • BMF 2.1.2014, SIS 14 04 32, Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen: Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen über Fragen der Zuordn...
  • FG Münster 16.12.2013, SIS 14 06 07, Frage des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen bei fehlender Adressierung an den Leistungsempfänger: 1. Eine Re...
  • FG Hamburg 30.9.2013, SIS 14 02 99, Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmängeln: Fehlen die für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1...
  • BFH 19.6.2013, SIS 13 28 35, Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer rückwirkenden Rechnungs...
  • OFD Karlsruhe 15.1.2013, SIS 13 11 33, Umsatzsteuer, Rechtsprechung: Die OFD Karlsruhe hat ihre Übersicht der seit 1.1.2000 im BStBl veröffentli...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 29.11.2012, SIS 13 16 11, Kein Vorsteuerabzug bei unvollständiger Angabe der tatsächlich abrechneten Lieferungen in einer Rechnung:...
  • FG Hamburg 20.11.2012, SIS 13 09 49, Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen und bei Scheingeschäften: Ein Unternehmer kann die gesetzlich ge...
  • BFH 20.7.2012, SIS 12 22 11, Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung: 1. Es bestehen keine erns...
  • FG Hamburg 28.6.2012, SIS 12 26 15, Umsatzsteuergesetz, Anforderungen an Rechnungen für einen Vorsteuerabzug: Fehlen die für den Vorsteuerabz...
  • BFH 15.5.2012, SIS 12 27 63, Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche Voraussetzung des Vorsteu...
  • OFD Karlsruhe 28.2.2012, SIS 12 28 12, Umsatzsteuer, Rechtsprechung: Die OFD Karlsruhe hat ihre Übersicht der seit 1.1.2000 im BStBl veröffentli...
  • BMF 12.12.2011, SIS 11 41 62, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Änderungen zum 31.12.2011: Der UStAE wurde in zahlreichen Punkten geändert...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 20.4.2011, SIS 11 28 89, Anspruch eines ausländischen Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer: 1. Der Verpflichtung des Unte...
  • Hessisches FG 13.4.2011, SIS 11 18 01, Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichtigkeit eines Beratervertrages: 1. Ein zivilrechtlich unwirksamer Ve...

 

1

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog Reinigungsleistungen von der Firma S. S erteilte über ihre Leistungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, obwohl sie nicht über eine Steuernummer verfügte. Als Steuernummer enthielten die Rechnungen die Angabe „75/180 Wv“, eine Kennzeichnung, die das Finanzamt B unter der Angabe „SteuerNr./Aktenzeichen“ im Schriftverkehr mit S zur Erteilung einer Steuernummer verwendet hatte. Die Rechnungen der S enthielten weiter den Zusatz „Finanzamt B“.

 

 

2

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - (FA - ) erkannte den von der Klägerin aus den Rechnungen der S geltend gemachten Vorsteuerabzug nicht an und setzte die Umsatzsteuer für das Streitjahr 2006 entsprechend höher fest. Das FA wies den Einspruch zurück, weil die Rechnungen keine Steuernummer enthielten und auch nach Vertrauensschutzgrundsätzen der Vorsteuerabzug nicht zu gewähren sei.

 

 

3

Demgegenüber gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt. Zwar setze der Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung voraus, wofür die Steuernummer des Leistenden anzugeben sei. Selbst wenn die Kennzeichnung „75/180 Wv“ keine „Steuernummer“ sei, stehe der Klägerin im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der S zu, da dies für die Klägerin nicht erkennbar gewesen sei und das Finanzamt B selbst diese Kennzeichnung im Schriftverkehr mit der Leistenden, S, verwendet habe. Die Klägerin sei nicht verpflichtet gewesen, Auskünfte bei der Finanzverwaltung einzuholen.

 

 

4

Das Urteil des FG ist in EFG (EFG) 2009, 798 veröffentlicht.

 

 

5

Mit seiner Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts. Die Steuernummer sei zwingend in der Rechnung anzugeben. Das FG habe eine ihm nicht zustehende Billigkeitsentscheidung getroffen.

 

 

6

Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen.

 

 

7

Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen.

 

 

8

Bei der Zeichenfolge „75/180 Wv“ handele es sich um eine Steuernummer, da sie geeignet und dazu bestimmt sei, den Steuerpflichtigen zu identifizieren. Das FA habe durch die Verwendung dieser Zeichenfolge einen Vertrauenstatbestand gesetzt. Das FA könne sich auf das Fehlen einer Steuernummer zumindest nicht berufen, da ein widersprüchliches Verhalten vorliege. Da das Finanzamt B dem leistenden Unternehmer keine andere Steuernummer erteilt habe, könne sich die Finanzverwaltung gegenüber ihr, der Leistungsempfängerin, nicht darauf berufen, dass es sich bei der Zeichenfolge nicht um eine Steuernummer handele. Es sei ihr, der Klägerin, nicht zuzumuten, sich mit Detailfragen des Aufbaus von Steuernummern beschäftigen zu müssen.

 

 

9

II. Die Revision des FA ist begründet. Das Urteil des FG ist aufzuheben und die Klage abzuweisen (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Die Rechnungen der S berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, da sie nicht die Steuernummer des Leistenden enthalten.

 

 

10

1. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes 2005 (UStG) setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Dies erfordert, dass die dem Unternehmer erteilte Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG entspricht. Diese Vorschriften beruhen auf Art. 18 Abs. 1 Buchst. a und Art. 22 Abs. 3 Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG). Nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG muss der Steuerpflichtige, um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, eine nach Art. 22 Abs. 3 dieser Richtlinie ausgestellte Rechnung besitzen. Nach Art. 22 Abs. 3 Buchst. b dritter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG hat die Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu enthalten, unter der der Steuerpflichtige die Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen bewirkt hat. Nach Art. 22 Abs. 9 Buchst. e der Richtlinie 77/388/EWG kann in der Rechnung statt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch eine Steuerregisternummer angegeben werden.

 

 

11

2. Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung voraus und verlangt daher u.a., dass die Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG entweder eine dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.9.2009 II R 66/07, BFHE 227, 212, BStBl II 2010, 712 = SIS 09 37 64, unter II.1.).

 

 

12

3. Fehlen die für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Rechnungsangaben oder sind sie unzutreffend, besteht nach Satz 2 dieser Vorschrift für den Leistungsempfänger kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 15.7.2010 C-368/09, Pannon Gép, DStR 2010, 1475 = SIS 10 22 16 RandNr. 43 sowie BFH-Urteile vom 27.7.2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426 = SIS 01 01 60; vom 8.10.2008 V R 59/07, BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218 = SIS 08 44 50; vom 17.12.2008 XI R 62/07, BFHE 223, 535, BStBl II 2009, 432 = SIS 09 07 00; vom 30.4.2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744 = SIS 09 21 18; in BFHE 227, 212, BStBl II 2010, 712 = SIS 09 37 64, unter II.1.). Etwas anderes gilt nur für den - hier nicht vorliegenden Fall - der lediglich betragsmäßig unzutreffenden Rechnung (BFH-Urteil vom 19.11.2009 V R 41/08, BFHE 227, 521, BFH/NV 2010, 562 = SIS 10 02 06, Leitsatz 1).

 

 

13

4. Das Urteil des FG entspricht nicht den vorstehenden Grundsätzen und war daher aufzuheben. Die Sache ist spruchreif und die Klage abzuweisen.

 

 

14

Steuernummer ist die dem Steuerpflichtigen zur verwaltungstechnischen Erfassung und der Durchführung des Besteuerungsverfahrens erteilte und mitgeteilte Nummer (vgl. § 8 der Buchungsordnung der Finanzämter, BStBl I 1993, 562 = SIS 93 18 46). Bei der Rechnungsangabe „75/180 Wv“ handelte es sich weder um eine der Firma S erteilte Steuernummer noch um eine diesem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern um ein aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination bestehendes Aktenzeichen, welches das Finanzamt B im Schriftverkehr über die Erteilung einer Steuernummer gegenüber S verwendet hatte. Die Klägerin war daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (BFH-Urteil in BFHE 227, 212, BStBl II 2010, 712 = SIS 09 37 64, unter II.1.).

 

 

15

5. Im Streitfall kann offen bleiben, ob der Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung zukommt (EuGH-Urteil Pannon Gép in DStR 2010, 1475 = SIS 10 22 16 RandNr. 44 f.). Denn aufgrund der für den Senat bindenden Feststellung des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) ist davon auszugehen, dass zumindest bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG keine nachträgliche Berichtigung der fehlerhaften Rechnungsangabe erfolgt ist.

 

 

16

6. Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, ihr sei der Vorsteuerabzug unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vertrauensschutzes zu gewähren. Hierüber ist nicht im Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides zu entscheiden.

 

 

17

Liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 der Abgabenordnung - AO - ) in Betracht. Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist allerdings die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden (BFH-Urteil vom 30.4.2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744 = SIS 09 21 18). Im vorliegenden Verfahren gegen die Steuerfestsetzung kann der Senat darüber jedoch nicht entscheiden. Im Übrigen ist die in den Rechnungen enthaltene Angabe „75/180 Wv“ ungeeignet, einen Vertrauenstatbestand in die Erteilung einer dem leistenden Unternehmer erteilten Steuernummer zu begründen, da diese Zeichenfolge - durch Vergleich mit der eigenen Steuernummer ohne weiteres erkennbar - weder in ihrem Umfang noch nach ihrem Aufbau den in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Steuernummern ähnelt.

 

 

18

7. Die Klägerin kann ihren Anspruch auf Vorsteuerabzug schließlich auch nicht darauf stützen, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs durch das FA zu einem widersprüchlichen Verhalten der Finanzverwaltung führen würde. Zwar benötigte S zum Ausstellen von zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen eine Steuernummer. Für die Auffassung der Klägerin, die Nichterteilung einer Steuernummer für den leistenden Unternehmer begründe jedoch einen Anspruch auf Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, fehlt ein rechtlicher Anknüpfungspunkt. Vielmehr kann und muss der leistende Unternehmer seinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber dem FA ggf. gerichtlich durchsetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 212, BStBl II 2010, 712 = SIS 09 37 64, Leitsatz).