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Vorsteuerabzug trotz Gutgläubigkeit nur aus Billigkeitsgründen möglich, wenn die Identität des Leistungsgebers nicht mit den Rechnungsangaben übereinstimmt, FA muss nachweisen dass der Vorsteuerabzug in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wurde
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
- FG München 20.05.2014, 2 K 875/11
Normen
[AO 1977] § 163
[FGO] § 101 Satz 2, § 102
[UStG] § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[AO 1977] § 163
[FGO] § 101 Satz 2, § 102
[UStG] § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.02.2016, SIS 16 07 85, Billigkeit, Festsetzung, Vorsteuerabzug
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.2.2016, SIS 16 07 85, Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen: 1. Vorsteuerabzug im Bi...

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