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Rückwirkende Berichtigung einer vor dem 1.7.2011 erstellten, per E-Mail ohne elektronische Signatur versandten Gutschrift, in der Steuernummer bzw. Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers fehlen und deren Leistungsbeschreibung ungenau ist

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Rechnungserteilung, Gutschrift / Umsatzsteuer
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 24.05.2017, 1 K 605/17
    EFG 2018 S. 244
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 178 Buchst. a, Art. 217, Art. 218, Art. 226 Nr. 3, Art. 226 Nr. 6, Art. 232, Art. 233
[RL 77/388/EWG] Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 12.03.2020, SIS 20 11 10, Berichtigung, Vorsteuerabzug, Gutschrift, Elektronische Signatur, Elektronische Übermittlung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 12.3.2020, SIS 20 11 10, Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb au...
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