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Abgekürzter Vertragsweg, WK-Abzug bei VuV

Abgekürzter Vertragsweg, WK-Abzug bei VuV: Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung des BFH-Urteils vom 15.11.2005 IX R 25/03, BFHE 211 S. 318, BStBl 2006 II S. 623 = SIS 06 03 85; gegen BMF-Schreiben vom 9.8.2006, BStBl 2006 I S. 492 = SIS 06 34 91). (zur Anwendung vgl. BMF-Schreiben vom 7.7.2008, IV C 1 - S 2211/07/10007, BStBl 2008 I S. 717 = SIS 08 27 84) - Urt.; BFH 15.1.2008, IX R 45/07; SIS 08 12 32

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Allgemeine Werbungskosten / Haus- und Grundbesitz
Fundstellen
  1. BFH 15.01.2008, IX R 45/07
    BStBl 2008 II S. 572
    LEXinform 0588430

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 7.7.2008
    erl in StuB 6/2008 S. 239
    A.R. in DStZ 8/2008 S. 236
    B.H. in StC 5/2008 S. 11
    B.H. in HFR 5/2008 S. 434
    J.G. in AktStR 4/2008 S. 550
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Hamburg, 09.07.2007, SIS 07 33 78, Drittaufwand, Erhaltungsaufwand, Renovierung, Modernisierung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Baden-Württemberg 25.4.2017, SIS 17 19 85, Finanzierungskosten, nicht aber Gebäude-AfA als vorweggenommene Werbungskosten bei Erwerb eines Miteigent...
  • FG Münster 22.2.2017, SIS 17 07 53, Vermietungsabsicht bei Vermietungshindernissen: 1. Es besteht keine Vermietungs- und folglich auch keine ...
  • FG Düsseldorf 3.11.2016, SIS 17 06 85, Antrag auf schlichte Änderung einer Einspruchsentscheidung: 1. Ein durch Einspruchsentscheidung bestätigt...
  • Niedersächsisches FG 25.2.2016, SIS 16 10 48, Studium, Vorweggenommene Werbungskosten, Abziehbarkeit von Unterkunftskosten am Studienort, die die Elter...
  • FG Nürnberg 27.1.2016, SIS 16 08 35, Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs: 1. Die Nutzungswertbesteuerung für ein Fahrzeu...
  • Hessisches FG 24.9.2015, SIS 16 20 03, An einen Betrüger geleistete Provisionszahlungen als vorweggenommener verlorene Werbungskosten: 1. Werbun...
  • BFH 16.7.2015, SIS 15 25 89, Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten Pkw eines Arbeitnehm...
  • FG Nürnberg 10.2.2015, SIS 15 25 17, Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Grundstück, Prüfung der Vermietungsabsicht: Zur Erkennbarkeit de...
  • Niedersächsisches FG 17.9.2014, SIS 15 12 45, Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährig leer stehender Wohnung: 1. Fallen Aufwendungen mit der beabsich...
  • Thüringer FG 15.7.2014, SIS 15 17 96, Keine Abzugsfähigkeit der Teilherstellungskosten für eine Dachgeschosswohnung als Werbungskosten bei fehl...
  • BFH 15.7.2014, SIS 14 30 49, Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW: 1. ...
  • BFH 8.4.2014, SIS 14 18 99, AfaA bei Vermietung und Verpachtung: 1. Maßstab für eine außergewöhnliche Abnutzung ist das bestehende Wi...
  • FG München 11.9.2013, SIS 14 10 20, Fehlende Vermietungsabsicht: 1. Den Steuerpflichtigen trifft die objektive Beweislast für das Bestehen ei...
  • FG München 31.1.2013, SIS 13 26 55, Häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und Leistungsoberprüfers: 1....
  • BFH 11.12.2012, SIS 13 02 78, Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen: 1. Aufwendungen für eine nach Herste...
  • FG Hamburg 8.6.2012, SIS 17 04 88, Aufwendungen des Eigentümers einer nießbrauchsbelasteten Wohnung als Werbungskosten: 1. Aufwendungen, die...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.2.2012, SIS 12 31 85, Drittaufwand, kein Betriebsausgabenabzug für einen dem Betriebsvermögen des Ehegatten zuzuordnenden PKW: ...
  • FG Köln 15.12.2011, SIS 12 05 77, Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV: Die ernsthafte Absicht zur Vermietung einer - vormals vermietete...
  • Hessisches FG 16.8.2011, SIS 12 11 84, Abzugsfähigkeit von Baukosten im Zusammenhang mit einem geplanten aber fehlgeschlagenen Verkauf eines ver...
  • BFH 25.5.2011, SIS 11 29 39, Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten: Vereinbaren Eheleu...
  • Thüringer FG 3.11.2010, SIS 11 10 54, Vermietungsabsicht einer leerstehenden und kurze Zeit nach Abschluss der Sanierung selbst genutzten Wohnu...
  • BFH 28.9.2010, SIS 10 36 37, Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg, vGA als Zuwendung: 1. Erhaltungsaufwendungen können Werb...
  • FG Düsseldorf 9.9.2010, SIS 12 02 00, Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung bei langjährigem Leerstand: 1. Eine Einkünfteerzielungsabsicht ...
  • BFH 11.8.2010, SIS 10 36 36, Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung: Eine vorangegangene Vermietung von später in ein...
  • BFH 20.7.2010, SIS 10 29 65, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten: Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist...
  • FG Nürnberg 8.7.2010, SIS 11 09 96, Nachweis der Vermietungsabsicht für leer stehende Wohnung: Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung kön...
  • FG Rheinland-Pfalz 27.5.2010, SIS 11 04 10, Kfz-Kosten von Behinderten bei Zuschuss zum behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs: 1. Wird ein Zuschus...
  • Niedersächsisches FG 6.5.2010, SIS 10 23 83, Keine VuV-Einkünfte bei Sanierung über einen langen Zeitraum: 1. Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei einem...
  • Niedersächsisches FG 14.4.2010, SIS 11 11 17, Nachweis der Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigem, leerstehendem Gebäude: 1. Zum WK-Abzug bei lee...
  • Niedersächsisches FG 8.12.2009, SIS 10 37 80, Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten, Kosten für Tageszeitungen, Absetzungen für Abnutzung von Einbaumöbe...
  • FG Köln 7.12.2009, SIS 10 10 39, Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV: Gibt ein Pächter vertragsgemäß alle Kosten für Instandhaltung...
  • BFH 25.6.2009, SIS 09 34 36, Leerstehendes Gebäude, Einkünfteerzielungsabsicht: 1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietung...
  • BFH 12.5.2009, SIS 09 29 41, Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten: 1. Der Tatbestand des § ...
  • BFH 12.5.2009, SIS 09 29 42, Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Ein im Rahmen d...
  • FG Köln 28.4.2009, SIS 11 31 27, Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand: 1. Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung bzw. ein lee...
  • BFH 1.4.2009, SIS 09 21 48, Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskos...
  • BFH 25.2.2009, SIS 09 21 42, Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu eigenen Wohnzwecken" bei ...
  • BFH 20.1.2009, SIS 09 07 03, Lebensversicherung, ringweise Vermittlung, Weitergabe von Provisionen: 1. Auch bei ringweiser Vermittlung...
  • BFH 26.11.2008, SIS 09 09 56, Vermietung, Einkünfteerzielungsabsicht, Prüfung pro Objekt: 1. Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. ...
  • BFH 11.11.2008, SIS 09 15 46, Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung: Der Werbungskostenabzug ist unabhängig von der Herkunft de...
  • BFH 28.10.2008, SIS 08 42 95, Leerstehende Wohnung, WK-Abzug, Nachweis: 1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschli...
  • FG Hamburg 15.10.2008, SIS 09 04 85, Vereinbarkeit der Abzugssteuer gem. § 50 a EStG mit dem Gemeinschaftsrecht: 1. Für die Beurteilung der Ge...
  • BFH 9.10.2008, SIS 09 02 48, Widersprüchliche und rechtsfehlerhafte Würdigung der Einkünfteerzielungsabsicht: Eine Sachverhaltswürdigu...
  • BFH 17.9.2008, SIS 09 00 53, VuV, AfaA: Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können als Werbungskos...
  • BMF 7.7.2008, SIS 08 27 84, Abzugsfähigkeit von Drittaufwand: Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15.1.2008 (IX R 45/07 = SIS 08 12 32...
  • BFH 25.6.2008, SIS 08 40 70, Rentenversicherung, Erwerb mit Mitteln des Ehegatten: Nimmt der Ehegatte des Steuerpflichtigen als Schuld...
  • BFH 29.4.2008, SIS 08 28 40, Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, Überraschungsentscheidung, Divergenz: 1. Mit der Rüge der un...
  • FG Düsseldorf 23.4.2008, SIS 08 30 11, Aufwendungen des Mieters für bauliche Veränderungen, WK-Abzug beim Vermieter: 1. Ein Mietverhältnis zwisc...
  • BFH 4.3.2008, SIS 08 20 31, GmbH, Liquidation, nicht verfolgter Aufwendungsersatzanspruch: Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH...
Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte im Jahr 1995 von seinen Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine Wohnung erworben, die er vermietete und um die sich seine ca. 50 km entfernt wohnende Mutter kümmerte. Im Streitjahr (2002) starb die langjährige Mieterin. Die Wohnung musste vor ihrer erneuten Vermietung renoviert werden. Zu diesem Zweck beauftragte die Mutter des Klägers nach Rücksprache mit ihm Handwerker und bezahlte nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten auch die nicht an den Kläger gerichteten Rechnungen.

 

Die durch die Erhaltungsarbeiten entstandenen Aufwendungen in Höhe von 4.358,67 EUR zog der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2002) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab.

 

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) lehnte es ab, die von der Mutter des Klägers an die Handwerker gezahlten Beträge zu berücksichtigen.

 

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) berücksichtigte die geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten. In seinem in EFG 2007, 1674 = SIS 07 33 78, veröffentlichtem Urteil schloss es sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 15.11.2005 IX R 25/03 (BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623 = SIS 06 03 85) an und sah die Gründe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Schreiben vom 9.8.2006 (BStBl I 2006, 492 = SIS 06 34 91, Nichtanwendungserlass) als nicht überzeugend an.

 

Hiergegen richtet sich die Revision des FA, die es auf die Verletzung des § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) stützt. Die Vorentscheidung verstoße wie auch die Rechtsprechung des BFH zum abgekürzten Vertragsweg gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit, weil danach nicht mehr die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, sondern des Dritten maßgebend sei.

 

Das FA beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

 

Der Kläger beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

II. Die Revision ist unbegründet und nach § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Das FG hat zutreffend die Erhaltungsaufwendungen von 4.358,67 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt.

 

1. Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, die bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 EStG), und das heißt, durch die sie veranlasst sind. Im Streitfall stehen die Erhaltungsaufwendungen, um die es hier geht, mit der vom Kläger verwirklichten Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang. Die Aufwendungen bilden damit Werbungskosten, auch wenn nicht der Kläger, sondern dessen Mutter die Kosten getragen hat, indem sie im Interesse des Klägers mit den Handwerkern Verträge abschloss und die auf sie oder den Vater des Klägers lautenden Rechnungen bezahlte.

 

Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623 = SIS 06 03 85, entschieden hat, hindert dies die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten nicht: Schließt ein Dritter - wie im Streitfall die Mutter des Klägers - im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

 

An dieser Auffassung hält der Senat fest. Soweit die Revision in Übereinstimmung mit dem BMF (in BStBl I 2006, 492 = SIS 06 34 91) hierin einen Verstoß gegen die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit sieht, kann der BFH dieser Argumentation, die auch im Schrifttum vertreten wird (vgl. Seitz, FR 2006, 201, 207 ff.; Li, Der Steuerberater 2007, 377 ff.), nicht folgen (wie der BFH z.B. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2007 4 K 280/06, EFG 2007, 832 ff. = SIS 07 14 24 - rechtskräftig - mit zustimmender Anmerkung von Adamek, EFG 2007, 834 f.; Dötsch, jurisPR-SteuerR 4/2006 Anm. 4; G. Söffing, DStZ 2007, 147 f.).

 

In seinem Urteil in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623 = SIS 06 03 85 (unter II. 1. a, aa) ist der BFH explizit vom Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit ausgegangen und hat - weil für den Ausgabenabzug die Mittelherkunft unerheblich ist - die Aufwendungen im Falle des abgekürzten Vertragswegs dem Steuerpflichtigen ebenso zugerechnet wie im Fall des abgekürzten Zahlungsweges. Unabhängig davon, ob im Einzelfall die Voraussetzungen des § 328 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegen, wendet der Dritte nach dem Zuwendungsgedanken dem Steuerpflichtigen Geld zu, indem er den in dessen Interesse geleisteten Betrag nicht zurückfordert und so das Vermögen des Steuerpflichtigen vermehrt. Der Steuerpflichtige bestreitet mit dem derart zugewandten Betrag eigenen Aufwand; seine Leistungsfähigkeit ist dadurch gemindert (so auch Söffing, a.a.O.). Folgerichtig überträgt der Dritte keinen Aufwand auf den Steuerpflichtigen, den dieser dann als Drittaufwand geltend macht. Der Aufwand des Dritten aufgrund des mit dem Handwerker geschlossenen Werkvertrags liegt allein in seiner Zuwendung an den Steuerpflichtigen und ist mithin durch das Valutaverhältnis begründet. Der Steuerpflichtige macht danach eigenen Aufwand und keinen Drittaufwand (Aufwand des Dritten) geltend.

 

2. Nach diesen Grundsätzen hat das FG zutreffend die Einnahmen des Klägers aus Vermietung und Verpachtung um den Erhaltungsaufwand von 4.358,67 EUR gemindert. Diese Kosten sind dem Kläger zuzurechnen, obschon seine Mutter die Werkverträge über die Erhaltungsarbeiten an der vermieteten Wohnung im eigenen Namen abgeschlossen hatte. Denn sie hatte die Beträge vom Kläger nicht zurückgefordert und ihm damit zugewandt.

Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

Schließt ein Dritter – wie im Streitfall die Mutter des Klägers – im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.