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Berücksichtigung von Verlusten wenn Aktien im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps nicht eingezogen und nicht auf den Gläubiger übertragen werden
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
Hessisches FG 10.04.2018, 7 K 440/16
EFG 2019 S. 1597
Normen
[EStG] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 4 Satz 1
[EStG] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 4 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 03.12.2019, SIS 20 04 23, Veräußerung, Liquidation, Aktie, Wertverlust
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 3.12.2019, SIS 20 04 23, Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null samt Bezugsrechtsausschl...

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