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Ständig wechselnde Tätigkeitsstätten, Fahrtkosten

Ständig wechselnde Tätigkeitsstätten, Fahrtkosten: 1. Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen. - 2. Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. - 3. Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt. (zur Anwendung vgl. BMF-Schreiben vom 26.10.2005, IV C 5 - S 2353 - 211/05, BStBl 2009 I S. 960 = SIS 05 45 86) - Urt.; BFH 18.12.2008, VI R 39/07; SIS 09 06 83

Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Ständig wechselnde Einsatzstellen
Fundstellen
  1. BFH 18.12.2008, VI R 39/07
    BStBl 2009 II S. 475
    LEXinform 0588758

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 10.6.2009
    erl in StuB 5/2009 S. 202
    St.Sch. in StC 4/2009 S. 11
    A.R. in DStZ 7/2009 S. 230
    St.Sch. in BFH/PR 5/2009 S. 169
    F.H. in BB 17/2009 S. 876
    P.Sch./P.H. in Stbg 4/2009 S. 173
    W.B. in FR 15/2009 S. 725
Normen
[EStG] § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Sächsisches FG, 20.06.2007, SIS 08 13 29, Fahrtkosten, Wohnung, Wechselnde Einsatzstellen, Entfernungspauschale, Dienstreise, Werbungskosten
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Rheinland-Pfalz 26.1.2021, SIS 21 05 91, Begriff der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG: Für die Auslegung des in § 4 Abs. 5 Sa...
  • Niedersächsisches FG 30.11.2016, SIS 17 03 04, Leiharbeit, Betrieb des Entleihers als erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers: 1. Zum Begriff der e...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 16.12.2014, SIS 15 07 38, Auch während der Probezeit oder bei einem befristetes Arbeitsverhältnisse besteht für den Arbeitnehmer ke...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 16.12.2014, SIS 15 07 39, Täglich angefahrener Firmensitz des neuen Arbeitgebers ungeachtet einer sechsmonatigen Probezeit sowie ei...
  • BFH 23.10.2014, SIS 15 03 34, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen: 1. Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Sat...
  • Thüringer FG 12.3.2014, SIS 14 31 64, Betrieb des Arbeitgebers bei auf zwei Jahren befristetem Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probe...
  • FG Düsseldorf 21.10.2013, SIS 14 02 57, Verpflegungsmehraufwand für Werksbahnführer: Ein Werksbahnführer, der ausschließlich auf einem mehrere We...
  • FG Berlin-Brandenburg 7.5.2013, SIS 13 31 58, Tunnelbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte: Ist die Tätigkeit an einer Tunnelbaustelle, welche die ein...
  • FG Münster 22.3.2013, SIS 13 15 08, Entfernungspauschale, tatsächliche Kosten: Fahrtkosten einer selbstständigen Musikpädagogin zu verschiede...
  • FG München 4.12.2012, SIS 13 08 94, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem Scheinselbstständigen: 1. Ob ...
  • Niedersächsisches FG 7.11.2012, SIS 13 27 06, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten während der Probezeit: 1. Auch während der sog. Probezeit sin...
  • FG Düsseldorf 25.10.2012, SIS 13 00 48, Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, Arb...
  • FG des Saarlandes 25.6.2012, SIS 12 21 14, Fachhochschule für Verwaltung als regelmäßige Arbeitsstätte eines Kommissaranwärters, hälftiger Abzug der...
  • FG Münster 11.10.2011, SIS 12 01 49, Fahrtkosten, Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers: Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers zum T...
  • Niedersächsisches FG 3.8.2011, SIS 11 35 71, Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte: 1. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des §...
  • FG Baden-Württemberg 18.7.2011, SIS 11 31 72, Einkunftsgrenze für die Gewährung von Kindergeld, Berücksichtigung von Fahrt-, Mobilitäts- und Unterkunft...
  • FG Köln 14.7.2011, SIS 11 31 67, Schädliche Kindeseinkünfte, Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Erreichung einer Fachhochschule während ...
  • BFH 2.3.2011, SIS 11 12 53, Fahrtkosten bei vorübergehender Auswärtstätigkeit: 1. Eine vorübergehend aufgesuchte Ausbildungseinrichtu...
  • FG Düsseldorf 24.11.2010, SIS 11 34 81, Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns: Eine zum Ansatz der Verpflegungspauschalen berechtigende ...
  • FG Nürnberg 11.11.2010, SIS 11 09 97, Anspruch auf Kindergeld für Kind in Ausbildung: Für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebens...
  • FG Münster 9.7.2010, SIS 10 34 03, Grenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes: Bei der Ermittlung des Grenzbetrages eigener Einkünfte des Kind...
  • BFH 17.6.2010, SIS 10 36 66, Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet: Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ...
  • BFH 17.6.2010, SIS 10 22 79, Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer: Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über ei...
  • FG München 27.4.2010, SIS 10 37 58, Umfang der Aufwendungen für ein Kfz, die bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Werbun...
  • FG Mecklenburg-Vorpommern 18.11.2009, SIS 12 12 58, Häusliches Arbeitszimmer ist keine Betriebsstätte, Fahrten eines Schiffslotsen zwischen seiner Wohnung un...
  • BFH 22.10.2009, SIS 10 01 40, Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters: Wird ein Rechtspflegeranwärter im Rahmen seiner A...
  • FG München 18.8.2009, SIS 09 35 88, Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte bei einem für zahlreiche Filialen zuständigen Districtmanager: 1. ...
  • BFH 9.7.2009, SIS 09 29 00, Tätigkeitsstätte im Betrieb des Kunden, Fahrtkosten: Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeit...
  • BFH 9.7.2009, SIS 09 32 53, Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte: Die betriebliche Einrichtu...
  • BFH 18.6.2009, SIS 09 29 89, Bergwerk, Fahrten unter Tage keine Fahrtätigkeit: Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf ...
  • Sächsisches FG 29.5.2009, SIS 09 20 62, Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei fehlender Entscheidungsreife des Einspruchs, Überlastung der R...
  • FG Münster 21.4.2009, SIS 09 27 69, Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als WK bei nichtselbständiger Arbeit: 1. Bei einer Eins...
  • BFH 18.3.2009, SIS 09 15 70, Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten: Fahrten zwischen Wohnung und ständig ...
  • FG Baden-Württemberg 12.3.2009, SIS 10 07 33, Grenzgängereigenschaft nach DBA-Schweiz, keine Nichtrückkehrtage bei Rückreise aus Drittland an Sonn- und...

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 2004 an 257 Werktagen als Bauarbeiter auf wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt, die bis zu 45 km von seinem Wohnort entfernt lagen.

 

Im Einkommensteuerbescheid für 2004 berücksichtigte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) die Fahrten des Klägers mit dem eigenen PKW zu solchen Tätigkeitsstätten, die weniger als 30 km von seinem Wohnort entfernt lagen, nur mit der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2004 geltenden Fassung (EStG).

 

Der hiergegen gerichtete Einspruch des Klägers, mit dem er den Ansatz der tatsächlichen Kosten (in Höhe des Pauschbetrags von 0,30 EUR je km) begehrte, blieb erfolglos.

 

Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in EFG 2008, 940 = SIS 08 13 29 veröffentlichten Gründen insoweit statt.

 

Mit der Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts. Die Fahrtkosten des Klägers zu den wechselnden Tätigkeitsstätten in einer Entfernung von der Wohnung von weniger als 30 km (sog. Einzugsbereich) könnten als Werbungskosten nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe bereits in seinem Urteil vom 10.5.1985 VI R 157/81 (BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595 = SIS 85 16 30) entschieden, dass die tatsächlichen Kosten nur für solche Fahrten angesetzt werden könnten, die über den Einzugsbereich hinausgehen; die innerhalb dieses Bereichs liegenden Fahrten unterlägen der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Diesen Rechtsgrundsatz habe der BFH auch in seiner neueren Rechtsprechung nicht aufgegeben.

 

Das FA beantragt (sinngemäß), das Urteil des Sächsischen FG vom 20.6.2007 2 K 185/06 abzuändern und die Klage auch hinsichtlich des genannten Streitpunktes abzuweisen.

 

Der Kläger beantragt, die Revision zurückzuweisen.

 

II. Die Revision des FA ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ).

 

1. Zutreffend führt das FA an, dass der BFH u.a. in dem vorgenannten Urteil in BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595 = SIS 85 16 30 entschieden hat, es seien (nur) die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und nicht die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer an wechselnden Einsatzorten in einer Entfernung von seiner Wohnung tätig ist, wie sie auch von vielen anderen Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte täglich zurückgelegt wird (ebenso BFH-Urteile vom 20.11.1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443 = SIS 88 08 39; vom 10.10.1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137 = SIS 95 03 60, unter 2.a der Gründe). Die Entfernungsgrenze hat die Finanzverwaltung für Veranlagungszeiträume ab 1996 auf 30 km festgelegt (vgl. Abschn. 38 Abs. 5 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR - 1996).

 

2. Die vom FA in Bezug genommene (ältere) Rechtsprechung des Senats zur Ausdehnung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auf Fahrtkosten bei wechselnden Tätigkeitsstätten im sog. Einzugsbereich ist jedoch mit der Gesetzessystematik und der neueren Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten nicht vereinbar (ebenso Schmidt/ Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rz 120; Bergkemper, FR 2005, 1113, 1114; Albert, FR 2006, 302, 305). Denn die neuere Rechtsprechung des BFH unterscheidet - auch begrifflich - strikt zwischen Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) einerseits und Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten andererseits (zum Begriff vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG; zu den gleichen Maßstäben bei Fahrtkosten und Mehrverpflegungsaufwendungen aus Gründen der Folgerichtigkeit und zum Zweck der Vereinfachung: s. u.a. BFH-Urteil vom 11.5.2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 = SIS 05 36 03, unter II.3.b der Gründe; Fissenewert, Der Betrieb, Beilage 6/2006, 32 ff., 35).

 

a) Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte Werbungskosten. Die Vorschrift hat insofern abzugsbeschränkende Wirkung, weil zur Abgeltung dieser Aufwendungen für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, (nur) eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 EUR anzusetzen ist.

 

Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10.7.2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923 = SIS 08 35 53; vom 4.4.2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 = SIS 08 24 19 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14.9.2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53 = SIS 06 02 58; vom 11.5.2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788 = SIS 05 35 99; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789 = SIS 05 36 00; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791 = SIS 05 36 01).

 

Liegt eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte (regelmäßige) Arbeitsstätte vor, so kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken. Demgemäß kann die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als eine sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip angesehen werden (hierzu z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791 = SIS 05 36 01).

 

b) Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann indessen schon deshalb nicht für Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten angewendet werden, weil derartige Einsatzstellen nicht auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt sind (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 = SIS 05 36 03; vom 11.5.2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793 = SIS 05 36 02). Die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG erwiese sich bei Fahrten zu wechselnden Tätigkeitsstätten als systemwidrig, weil der Arbeitnehmer bei wechselnden Einsätzen im Interesse des Arbeitgebers beweglich bleiben muss, er deshalb typischerweise oft auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist und die Entfernung der sich laufend ändernden Tätigkeitsstätten vom Wohnort oft stark schwankt (vgl. auch BFH-Urteil vom 11.5.2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782 = SIS 05 36 04, m.w.N.). Diese Sachlage ist typischerweise auch bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eines Arbeitnehmers innerhalb eines Einzugsbereichs von 30 km gegeben.

 

3. Hieraus ergibt sich, dass Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.

 

Der Senat geht davon aus, dass sich die Finanzverwaltung dieser Rechtsauffassung zwischenzeitlich angeschlossen hat. Denn die in R 38 Abs. 3 LStR (1999 bis 2007) angeführte Regelung zur 30-km-Grenze ist in den LStR 2008 nicht mehr enthalten (vgl. R 9.5 LStR 2008 und H 9.4, 9.5 des Lohnsteuer-Handbuchs 2008).