Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Gesellschafter-Geschäftsführer, vertragswidrige PKW-Nutzung, vGA

Gesellschafter-Geschäftsführer, vertragswidrige PKW-Nutzung, vGA: Eine vertragswidrige private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt in Höhe der Vorteilsgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Der Vorteil ist nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1 % des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des Senatsurteils vom 23.2.2005 I R 70/04, BFHE 209 S. 252, BStBl 2005 II S. 882 = SIS 05 24 35). (Hinweis aus BStBl 2012 II S. 260 auf BMF-Schreiben vom 3.4.2012 IV C 2 - S 2742/08/10001 = SIS 12 09 89, BStBl 2012 I S. 478) - Urt.; BFH 23.1.2008, I R 8/06; SIS 08 18 01

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. BFH 23.01.2008, I R 8/06
    BFH/NV 2008 S. 1057
    BStBl 2012 II S. 260
    LEXinform 0587338

    Anmerkungen:
    K.B. in StC 6/2008 S. 23
    erl in StuB 9/2008 S. 359
    K.B. in StC 7/2008 S. 8
    D.G. in BFH-PR 7/2008 S. 307
    H.P. in GmbH-Stpr. 8/2008 S. 244
    J.G. in AktStR 3/2008 S. 447
    H.J.P. in FR 20/2008 S. 964
    A.K. in StB 1-2/2009 S. 20
Normen
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
[EStG] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2005, SIS 06 19 08, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Fahrtenbuch
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Münster 28.4.2023, SIS 23 15 60, Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von einer GmbH einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer übe...
  • FG Köln 8.12.2022, SIS 23 08 00, Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung: Für Zwecke einer vGA besteht auf Gesellschaftsebene der Anschein...
  • BFH 15.7.2020, SIS 21 05 00, Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme von Investitio...
  • FG Münster 11.10.2019, SIS 19 20 70, Berichtigung eines Steuerbescheides, Fahrtenbuch, private Kfz-Nutzung, verdeckte Gewinnausschüttung: 1. D...
  • FG Köln 15.9.2016, SIS 16 24 40, Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw beim Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer: 1. ...
  • BGH 1.12.2015, SIS 16 12 05, Steuerhinterziehung, Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs: Auf der Grundlage der getroffenen Feststellunge...
  • BFH 30.9.2015, SIS 16 02 68, Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Dienstwagens: Auf die Beantwortung der als rechtsgrundsätzlich be...
  • FG des Saarlandes 7.1.2015, SIS 15 07 45, VGA durch Fahrzeugüberlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer, keine Anwendung der 1-%-Regelung auf...
  • FG Rheinland-Pfalz 16.5.2014, SIS 21 04 05, Anforderungen an Privatnutzungsverbot für Firmenfahrzeug beim Gesellschafter-Geschäftsführer Anforderunge...
  • FG Berlin-Brandenburg 3.9.2013, SIS 13 29 24, Anscheinsbeweis für private Nutzung des betrieblichen Pkw durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsfü...
  • BFH 13.6.2013, SIS 13 28 39, 1%-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz: 1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz ...
  • BMF 3.4.2012, SIS 12 09 89, Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft: Das Bundesfinanzm...
  • FG Rheinland-Pfalz 27.1.2012, SIS 13 05 48, Zu den Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines dienstlich ü...
  • Hessisches FG 1.12.2011, SIS 12 06 02, Bewertung einer unentgeltlichen Pkw-Gestellung: 1. Die Überlassung eines PKWs zur privaten Nutzung als En...
  • FG Hamburg 31.10.2011, SIS 12 02 98, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichteinhaltung forma...
  • BFH 22.12.2010, SIS 11 15 99, Bewertung einer vGA: Die Bewertung einer vGA (private Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs durch den Ges...
  • FG München 11.5.2010, SIS 10 25 07, Bestimmung der Höhe einer vGA bei privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs auf Basis einer Kostenmi...
  • BFH 11.2.2010, SIS 10 06 54, Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA: 1. Die nachhaltige "vertragswidrige" private Nutzung ei...
  • Niedersächsisches FG 13.8.2009, SIS 10 25 47, Zu den Voraussetzungen einer vGA bei Verrechnungskonten, Hinzuschätzungen und Aufwendungen einer GmbH im ...
  • FG München 29.5.2009, SIS 12 05 17, VGA wegen der Übernahme von Schuldzinszahlungen aus sog. Zwei-Konten-Modell der verbundenen Auftraggeber-...
  • BFH 23.4.2009, SIS 09 18 60, Firmenwagen, Arbeitslohn oder vGA: 1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug pr...
  • BFH 23.4.2009, SIS 09 20 87, PKW-Nutzung durch beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Abgrenzung Sachbezug zu vGA: 1. Für...
  • Niedersächsisches FG 19.3.2009, SIS 09 38 94, PKW-Privatnutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Nutzungsverbot: 1. In allen Fällen, in denen de...
  • FG Nürnberg 12.2.2009, SIS 10 07 10, Anwendung der 1 %-Regelung für die private Nutzung eines Firmenwagens: Der Vorteil der privaten Nutzung e...
  • FG Nürnberg 21.10.2008, SIS 09 27 70, Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung bei Privatnutzung eines Firmenwagens durch Gesellschafter-G...
  • BFH 20.8.2008, SIS 08 40 96, Kapitalertragsteuerpflicht einer vGA: 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 a KStG 2002 führt...
  • FG München 4.8.2008, SIS 08 34 97, VGA, private Nutzung des betrieblichen Kfz durch GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer: Der Erfahrungssatz, ...
  • FG München 18.7.2008, SIS 08 42 09, Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Nutzung von Kfz: 1. Ein Unterwert...
  • BFH 17.7.2008, SIS 09 06 32, VGA, private PKW-Nutzung: Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-PKW ohne entsprechende Ges...

I. Streitig ist der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) betreffend die Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

Unternehmensgegenstand der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, ist der Betrieb einer Buchbinderei. Gesellschafter waren in den Streitjahren 1998 bis 2000 zu jeweils 50 % X als Alleingeschäftsführer sowie dessen Mutter. Nach dem Anstellungsvertrag war der Geschäftsführer „nicht berechtigt, Fahrzeuge der Gesellschaft für private Zwecke zu nutzen“. Am 24.4.1998 wurde auf den Namen der Klägerin ein (zweisitziger) PKW Jaguar XJR V8 (Bruttolistenpreis lt. Leasingfirma: 138.800 DM) zugelassen. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Für bestimmte „auswärtige Betankungen, Betankungen an Sonn- und Feiertagen sowie die Betankungen an Wochenenden“ konnte nach der Einschätzung einer Außenprüfung ein „betrieblicher Zusammenhang“ von der Klägerin nicht dargelegt werden. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) setzte für die Streitjahre eine vGA nach der sogenannten 1 %-Methode zuzüglich Umsatzsteuer einkommenserhöhend an.

 

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab der Klage durch Urteil vom 2.5.2005 5 K 1131/03 (veröffentlicht in EFG 2006, 665 = SIS 06 19 08) statt.

 

Das FA rügt die Verletzung materiellen Rechts.

 

Es beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2005 5 K 1131/03 aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.

 

Die Klägerin hat keinen Antrag gestellt.

 

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Die tatsächlichen Feststellungen des FG reichen für eine abschließende Entscheidung durch den Senat zur Höhe der vGA nicht aus.

 

1. Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z.B. Senatsurteile vom 7.8.2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131 = SIS 03 06 05; vom 6.4.2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196 = SIS 05 36 33; vom 3.5.2006 I R 124/04, BFHE 214, 80 = SIS 06 33 59). Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 23.2.2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 = SIS 05 24 35).

 

2. a) Eine vGA ist hiernach dem Grunde nach gegeben. Das FG ist bei seiner Entscheidung aufgrund einer Würdigung der Sachumstände des konkreten Falles davon ausgegangen, dass eine Privatnutzung des PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer vorgelegen hat. Die Klägerin habe den entsprechenden Anscheinsbeweis (keine Führung eines Fahrtenbuchs; keine organisatorischen Maßnahmen, um eine Privatnutzung auszuschließen; unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Geschäftsführers auf den PKW; s. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.5.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330 = SIS 99 51 34; vom 13.4.2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300 = SIS 05 32 05; vom 27.10.2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292 = SIS 06 07 80; BFH-Urteil vom 7.11.2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116 = SIS 06 47 41; BFH-Beschluss vom 21.12.2006 VI B 20/06, BFH/NV 2007, 716 = SIS 07 09 47; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.6.2007 12 K 8253/06 B, EFG 2007, 1731 = SIS 07 33 51) nicht widerlegt. Der erkennende Senat ist an diese dem Tatsachenbereich zuzuordnende Feststellung, die von den Beteiligten nicht angegriffen wurde, gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO; s. insoweit insbesondere BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116 = SIS 06 47 41; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 716 = SIS 07 09 47); eine Privatnutzung steht damit revisionsrechtlich fest. Sie löst im Umfang der entsprechenden Minderung des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) eine vGA aus (s. insoweit Pust, Steuer und Wirtschaft 2006, 324, 328).

 

b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 = SIS 05 24 35 entschieden, dass die vertraglich nicht geregelte private PKW-Nutzung durch den Geschäftsführer und Ehemann der Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA darstellt. Daraus und aus den allgemeinen Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zum Ansatz einer vGA ist abzuleiten, dass in den Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-PKW ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt, eine vGA anzusetzen ist (s. z.B. Gosch, KStG, § 8 Rz 716; Klingebiel in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, Anhang zu § 8 Abs. 3 KStG „Kraftfahrzeugkosten“ Rz 1, 3 f.; B. Lang in Ernst & Young, KStG, § 8 Rz 1199.1; Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG Rz 900 „Kraftfahrzeugkosten“; Schulte in Erle/Sauter, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 410; Junge, DStR 1998, 833, 834; Briese, GmbHR 2005, 1271, 1274 f.; s.a. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 26.10.2005 2 K 1763/02, EFG 2006, 115, 117 = SIS 06 01 65; FG Berlin-Brandenburg in EFG 2007, 1731 = SIS 07 33 51). So gesehen ist nur diejenige Nutzung des PKW betrieblich veranlasst, welche durch eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung abgedeckt wird. Die ohne eine solche Vereinbarung erfolgende oder darüber hinausgehende oder einem ausdrücklichen Verbot widersprechende Nutzung ist hingegen durch das Gesellschaftsverhältnis zumindest mitveranlasst.

 

c) Die Vorinstanz hat sich im Rahmen der Prüfung, ob die durch die Privatnutzung ausgelöste Minderung des Unterschiedsbetrags durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, demgegenüber auf die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH (Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1330 = SIS 99 51 34; vom 19.12.2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488 = SIS 04 11 13, und in BFH/NV 2005, 1300 = SIS 05 32 05) bezogen und ist von einer ausschließlich betrieblichen Veranlassung (Arbeitslohn) ausgegangen. Der VI. Senat hat auf entsprechende Anfrage durch den erkennenden Senat (Beschluss vom 21.8.2007) jedoch mitgeteilt, dass er an seiner bisherigen Rechtsauffassung nicht länger festhält (Beschluss vom 15.11.2007 VI ER -S- 4/07). Die Frage danach, ob die private Nutzung des PKW gesellschaftlich (mit-)veranlasst ist, wird sonach vom I. Senat des BFH (für die Ebene der Kapitalgesellschaft) und vom VI. Senat des BFH (für die Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers) übereinstimmend beantwortet; die Unterschiedsbetragsminderung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG bei der Kapitalgesellschaft ist folglich objektiv geeignet, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen.

 

3. Zur Bewertung der vGA ist auf das Senatsurteil in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 = SIS 05 24 35 zu verweisen: Die vGA ist nicht mit dem lohnsteuerrechtlichen Wert (1 % des Listenpreises des Fahrzeugs, § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) zu bewerten. Auch wenn dieser Wert - jedenfalls vor dem Inkrafttreten des § 32a KStG (Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28) - bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer für die einkommensteuerrechtliche Erfassung des Nutzungsvorteils unbeschadet dessen Qualifizierung als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder als vGA (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) maßgeblich sein mag (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 488 = SIS 04 11 13; s.a. FG des Landes Brandenburg in EFG 2006, 115; FG Berlin-Brandenburg in EFG 2007, 1731 = SIS 07 33 51; Kuhfus, EFG 2006, 666; zu einem entsprechenden Ansatz aus Praktikabilitätsgründen: Oberfinanzdirektion - OFD - Frankfurt vom 21.11.2005, DB 2005, 2661 = SIS 06 03 53; OFD Erfurt vom 3.11.2005, DStR 2006, 97 = SIS 06 01 68), ist dieser Wert im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nicht heranzuziehen. Der Vorteil ist hier vielmehr ausschließlich nach Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten, was in der Regel zum Ansatz des gemeinen Wertes führt und damit einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht (s. auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 715; zustimmend z.B. Frotscher in Frotscher/Maas, KStG/UmwStG, Anhang zu § 8 KStG Rz 302 „Dienstwagen“; Blümich/Rengers, a.a.O., § 8 KStG Rz 900 „Kraftfahrzeugkosten“).

 

4. Da die Vorinstanz - von ihrem Rechtsstandpunkt ausgehend zu Recht - zur Bewertung der vGA keine Feststellungen getroffen hat, ist das Urteil aufzuheben und die Sache zur Nachholung dieser Feststellungen zurückzuverweisen.