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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/09 (BFH)
§§: KStG § 4 Abs. 1, KStG § 14, GewStG § 2, AO § 204, AO § 207
Schlagwörter Verbindliche Auskunft, Widerruf, Betrieb gewerblicher Art, Organschaft
Rechtsfrage: Widerruf einer verbindlichen Auskunft zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses: Anerkennung einer Organschaft zwischen einem Betrieb gewerblicher Art als Organträger und einer Eigengesellschaft (GmbH) als Organgesellschaft, wenn der Betrieb gewerblicher Art nur unter Einbeziehung der Beteiligungserträge dauerhaft Gewinne erzielt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.08.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 742/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1915
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2009
Erledigungs-Az: I R 20/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 67