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Angehörige, formunwirksamer Vertrag

Angehörige, formunwirksamer Vertrag: Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss an BFH-Urteil vom 7.6.2006 IX R 4/04, BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96). (zur Anwendung vgl. BMF-Schreiben vom 23.12.2010, IV C 6 - S 2144/07/10004, BStBl 2011 I S. 37 = SIS 10 42 39) - Urt.; BFH 22.2.2007, IX R 45/06; SIS 07 16 99

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Vermietung
Fundstellen
  1. BFH 22.02.2007, IX R 45/06
    BStBl 2011 II S. 20
    BFHE 217 S. 409
    NJW 2007 S. 2656
    LEXinform 5004694

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 20.12.2010
    B.T. in DStR 23/2007 S. 986
    B.H. in DB 23/2007 S. 1267
    J.S. in DStZ 13/2007 S. 406
    H.H. in StC 7/2007 S. 30
    B.H. in HFR 8/2007 S. 740
    K.T./P.M. in DStR 44/2007 S. 1940
    M.H./B.H. in DStZ 4/2008 S. 113
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[BGB] § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Baden-Württemberg, 19.09.2006, SIS 06 43 28, Darlehensvertrag, Angehörige, Kinder, Schuldzinsen
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 26.4.2023, SIS 23 13 90, Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen Zusammenhang mit einer Spende an ...
  • FG Köln 14.10.2020, SIS 21 03 93, Angehörigendarlehen bei wegen Vollmachtsmissbrauchs zivilrechtlich sittenwidrigem Insichgeschäft: 1. Vert...
  • FG Hamburg 3.11.2017, SIS 17 25 17, Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit und fehlender Besicherun...
  • FG Rheinland-Pfalz 14.9.2017, SIS 21 05 88, Steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages unter nahen Angehörigen, Darlehen von 93-jähriger Mutter...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.5.2017, SIS 21 00 57, Schenkweise Begründung einer stillen Gesellschaft zwischen einem Vater und seinen minderjährigen Kindern:...
  • BFH 12.5.2016, SIS 16 21 52, Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehör...
  • Niedersächsisches FG 28.1.2015, SIS 15 18 22, Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben: 1. Dauernde Lasten sind wiederkehrende Leistungen, die auf ein...
  • Niedersächsisches FG 28.1.2015, SIS 15 18 19, Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben: 1. Dauernde Lasten sind wiederkehrende Leistungen, die auf ein...
  • Niedersächsisches FG 14.1.2015, SIS 17 17 97, Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben: 1. Dauernde Lasten sind wiederkehrende Leistungen, die auf ein...
  • FG Nürnberg 24.6.2014, SIS 14 33 64, Keine Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist durch bloße Abgabe einer Feststellungserklärung, Notwend...
  • BFH 8.5.2014, SIS 14 19 05, Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, Fremdvergleich bei Mietverträgen na...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 23.5.2013, SIS 13 24 57, Schenkweise begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen minderjährigen Kindern und dem Einzelunterne...
  • FG Köln 22.10.2012, SIS 13 09 72, Schuldnovation als Vertragsdurchführung: Die steuerliche Anerkennung einer Schuldumwandlung, die im Inter...
  • FG Hamburg 18.10.2012, SIS 13 13 56, Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen: Die Vermutung der Vollständigkeit und Rich...
  • FG Berlin-Brandenburg 23.2.2012, SIS 12 25 96, Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages zwischen nahen Angehörigen bei fehlendem Nachweis des Interesses...
  • Hessisches FG 15.9.2011, SIS 12 20 45, Vorliegen eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen: 1. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörig...
  • BFH 25.5.2011, SIS 11 29 39, Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten: Vereinbaren Eheleu...
  • BFH 19.5.2011, SIS 11 23 73, Prüfungsfolge bei Indizienbeweisen: Man kann nicht einerseits einen Gesamtplan als unter Beweis gestellte...
  • OFD Frankfurt 28.2.2011, SIS 11 41 83, Steuerliche Behandlung von Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen: Eine Verwaltungsanweisung äußert ...
  • FG München 8.2.2011, SIS 11 35 07, Vermietung einer Wohnung von Eltern an Töchter, Aufteilung von Anschaffungskosten und Schuldzinsen: 1. Wi...
  • BMF 23.12.2010, SIS 10 42 39, Darlehensverträge zwischen Angehörigen: Das Bundesfinanzministerium hat sich zur steuerrechtlichen Anerke...
  • BFH 29.6.2010, SIS 10 27 66, Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht: 1. Das Merkmal der entgeltlichen Übe...
  • BFH 11.5.2010, SIS 10 21 96, Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten:...
  • FG München 16.10.2009, SIS 10 25 94, Schein-Treuhand an Aktien, Besteuerung des Gehilfenlohns: 1. Treuhand an Aktien kann bei Rückdatierung un...
  • BFH 12.5.2009, SIS 09 20 91, Darlehensverträge zwischen Nahestehenden, Würdigung von Indizien: 1. Halten nahe Angehörige zivilrechtlic...
  • BFH 23.4.2009, SIS 09 26 59, Auslegung der Klageschrift, formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen: 1. Die Klageschrift ist n...
  • FG Hamburg 21.4.2009, SIS 09 24 35, Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG: Um Gesellschafter im Sinne von § 17 EStG zu ...
  • FG München 2.4.2009, SIS 10 34 18, Anerkennung von Fortbildungs- und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für ein häusliches Ar...
  • BFH 16.12.2008, SIS 09 19 04, Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis, Beurteilun...
  • BFH 19.8.2008, SIS 08 43 41, Vermietetes Gebäude im Alleineigentum eines Ehegatten, gesamtschuldnerisches Finanzierungsdarlehen: Nehme...
  • BFH 22.7.2008, SIS 08 41 28, Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer Unterbeteiligung: 1. Ein an ei...
  • Niedersächsisches FG 26.6.2008, SIS 09 07 36, Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen: 1. Zur steuerrechtlichen Anerk...
  • BFH 1.4.2008, SIS 08 28 15, Mietverhältnis unter nahen Angehörigen, Einzelfall-Umstände, Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung, Dive...
  • Niedersächsisches FG 31.5.2007, SIS 09 00 97, Betriebsausgabenabzug, Zinszahlungen aus Darlehensverträgen mit minderjährigen Kindern: 1. Ein Rechtsbehe...
Fachaufsätze
  • LIT 01 55 95 M. Hamdam/B. Hamdam, DStZ 4/2008 S. 113: Die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - zugleich eine Besprechung des...
  • LIT 01 42 51 B. Heuermann, DB 23/2007 S. 1267: Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz - Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrecht...
  • LIT 01 44 41 H. Helmschrott, StC 7/2007 S. 30: Turbulenzen um die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen - Besprechung der BFH-Urtei...
  • LIT 01 49 90 K. Tiedtke/P. Möllmann, DStR 44/2007 S. 1940: Zivilrechtliche Wirksamkeit als Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen A...

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1999) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Kläger ist Zahnarzt, die Klägerin Arzthelferin. Zusammen erzielten sie aus mehreren Unternehmensbeteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und durch Vermieten verschiedener Objekte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Kläger haben sechs Kinder; mit fünf von ihnen schloss der Kläger im Jahr 1998 inhaltsgleiche Darlehensverträge ab, in denen sich die Kinder verpflichteten, ihrem Vater jeweils 50.000 DM zur Verfügung zu stellen. Die Kinder - beim Vertragsabschluss allesamt noch minderjährig - wurden dabei von ihrer Mutter, der Klägerin, vertreten. Ein Ergänzungspfleger wurde zunächst nicht bestellt. Mit dem von seinen Kindern empfangenen Geld führte der Kläger das Darlehen einer Hypothekenbank zurück, das er zur Finanzierung seines vermieteten Objekts X aufgenommen hatte. Die an seine Kinder im Streitjahr gezahlten Schuldzinsen von insgesamt 12.500 DM machte der Kläger als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Vermietung dieses Objekts geltend.

 

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) ließ die Schuldzinsen nicht zum Abzug als Werbungskosten zu, weil die ohne Einschaltung eines Ergänzungspflegers abgeschlossenen Darlehensverträge zivilrechtlich nicht wirksam seien. Mit ihrem Einspruch brachten die Kläger vor, aus Unkenntnis der zivilrechtlichen Notwendigkeit auf die Bestellung des Ergänzungspflegers verzichtet zu haben. Weil dessen Mitwirken auch bei der schenkweisen Übertragung von Geschäftsanteilen an einer ... GmbH an ihre Kinder im Jahre 1993 nach Auskünften des Vormundschaftsgerichts und des FA nicht erforderlich gewesen sei, seien sie davon ausgegangen, der Abschluss der Darlehensverträge hätte erst Recht eine Ergänzungspflegerbestellung nicht erfordert.

 

Auf Antrag des Klägers ordnete das Vormundschaftsgericht im Oktober 2001 die Ergänzungspflegschaft für die vier (noch) minderjährigen Kinder an - ein Kind war zwischenzeitlich volljährig. Es bestimmte den Prozessbevollmächtigten zum Ergänzungspfleger, der die Darlehensverträge genehmigte.

 

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung in seinem in EFG 2006, 1824 = SIS 06 43 28, veröffentlichtem Urteil aus, die Genehmigungen der Verträge wirkten nur zivilrechtlich, nicht aber steuerrechtlich zurück. Zwar seien insbesondere nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.7.1999 VIII R 29/97 (BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70) auch tatsächlich durchgeführte Verträge zwischen nahen Angehörigen, bei deren Abschluss Formvorschriften nicht beachtet worden seien, ausnahmsweise dann von vornherein zu berücksichtigen, wenn aus den besonderen übrigen Umständen des konkreten Einzelfalls zweifelsfrei abgeleitet werden könne, dass die Vertragspartner einen ernsthaften Bindungswillen gehabt hätten. Eine solche Ausnahmesituation liege im Streitfall nicht vor, weil sich das Erfordernis der Pflegerbestellung aus dem Wortlaut des Gesetzes (§ 1629 Abs. 2, § 1795 Abs. 1, § 1909 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - ) ergebe.

 

Hiergegen richtet sich die Revision der Kläger, mit der sie Verletzung materiellen Rechts rügen. Der BFH habe in seinem Urteil vom 7.6.2006 IX R 4/04 (BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96) klargestellt, dass die zivilrechtliche Unwirksamkeit nur ein Indiz für die steuerrechtliche Beurteilung sei. Der diesem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt entspreche dem Streitfall.

 

Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil und die Einspruchsentscheidung des FA vom 15.5.2002 aufzuheben und die Einkommensteuer für das Streitjahr unter Abänderung des Bescheides vom 5.4.2001 unter Berücksichtigung von zusätzlichen Werbungskosten in Höhe von 12.750 DM auf 93.590 DM herabzusetzen.

 

Das FA beantragt, die Revision abzuweisen.

 

In der Konsequenz des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96, würde auch das bloße schuldhafte Nichtkennen für die Annahme eines Ausnahmetatbestands ausreichen. Soweit allerdings Angehörige bewusst einen zivilrechtlich unwirksamen Vertrag abgeschlossen hätten, könne die Vereinbarung nicht ernsthaft gewollt sein. Ob Formvorschriften aber bewusst oder unbewusst nicht beachtet würden, könne das FA regelmäßig nicht ermitteln. Bei Anwendung des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96, sei zu erwarten, dass aus Kostengründen auf die Einschaltung eines Ergänzungspflegers von vornherein verzichtet werde.

 

II. Die Revision ist unbegründet und deshalb zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Zutreffend hat das FG die Darlehensverträge auf Grund ihrer Formunwirksamkeit steuerrechtlich nicht anerkannt.

 

1. Nach der BFH-Rechtsprechung sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70, m.w.N.). Diese Anforderungen gründen auf der Überlegung, dass es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessensgegensatz fehlt und zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden können (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 7.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 = SIS 96 01 13). Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.7.1991 2 BvR 769/90, HFR 1992, 23; vom 20.11.1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283; vom 22.7.1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118 = SIS 70 03 61).

 

Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ) zugehörig sind (vgl. BFH-Urteil vom 3.3.2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826 = SIS 04 17 27). Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34 = SIS 96 01 13). Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird aber verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70).

 

2. Diesen Grundsätzen entspricht die angefochtene Entscheidung. Sie hat die streitigen Darlehenszinsen nicht allein deshalb vom Abzug als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 EStG) bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen, weil die zu Grunde liegenden Darlehensverträge gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB zunächst schwebend unwirksam waren, sondern hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH maßgebend darauf abgestellt, dass die Nichtbeachtung der Formvorschriften den Klägern anzulasten war. Diese Würdigung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere durfte das FG angesichts der schon aus dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften des BGB abzuleitenden klaren Rechtslage dem Vertrauen des Klägers in eine (behauptete) bloß fernmündliche Auskunft von Seiten eines Notariats keine Bedeutung beimessen.

 

3. Entgegen der Revision liegt der Streitfall anders als der Fall, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162 = SIS 06 38 96, zu Grunde lag. Denn dort hatte das FG das Nichtbeachten der bürgerlich-rechtlichen Formvorschrift wie ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal gehandhabt und hat - anders als die Vorinstanz unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70 - keine Gesamtwürdigung der Umstände angestellt.

 

Weil das FG im Streitfall die Voraussetzungen für die verstärkte Indizwirkung bejahte, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Parteien nach Erkennen der Unwirksamkeit zeitnah auf eine Genehmigung durch den Ergänzungspfleger hinwirkten.