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Darlehensvertrag zwischen Angehörigen, zivilrechtliche Unwirksamkeit lediglich Indiz

Darlehensvertrag zwischen Angehörigen, zivilrechtliche Unwirksamkeit lediglich Indiz: Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.7.1999 VIII R 29/97, BFHE 191 S. 250, BStBl 2000 II S. 386 = SIS 00 08 70). - Urt.; BFH 7.6.2006, IX R 4/04; SIS 06 38 96

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Vermietung
Fundstellen
  1. BFH 07.06.2006, IX R 4/04
    BStBl 2007 II S. 294
    LEXinform 5003223

    Anmerkungen:
    B.H. in INF 22/2006 S. 844
    B.H. in DB 23/2007 S. 1267
    H.H. in StC 7/2007 S. 30
    K.T./P.M. in DStR 44/2007 S. 1940
    M.H./B.H. in DStZ 4/2008 S. 113
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1, § 12, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[BGB] § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Niedersächsisches FG, 17.12.2003, SIS 04 33 59, Darlehensvertrag, Angehörige, Enkelkinder, Schuldzinsen
Zitiert in... / geändert durch...
  • Sächsisches FG 19.2.2021, SIS 21 14 93, Steuerliche Anerkennung eines von dem minderjährigen Enkel mit einer Personengesellschaft, an der Vater u...
  • Niedersächsisches FG 2.7.2020, SIS 20 16 21, Keine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs aufgrund fehlenden Fremdvergleichs bei atypisch stiller Bet...
  • FG Düsseldorf 28.10.2019, SIS 19 20 16, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Veräußerungsgewinn aus nicht wesentlicher atypischer Unterbeteiligung an G...
  • FG des Saarlandes 15.5.2019, SIS 19 09 25, Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auf Fahrtkostenerstattungen an ein Kind im Zusa...
  • FG München 23.10.2018, SIS 20 13 63, Verbilligte Vermietung von Wohnraum und Aufteilung des Kaufpreises: 1. Macht der Steuerpflichtige Werbung...
  • FG Bremen 23.10.2018, SIS 19 01 51, Angehörigen-Darlehensvertrag bei unterbliebener Durchführung der getroffenen Zins- und Tilgungsvereinbaru...
  • BFH 11.7.2017, SIS 17 18 65, Mietverhältnis unter nahen Angehörigen: 1. Hat der Steuerpflichtige seit Jahren ein Wohnhaus an seine Elt...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.5.2017, SIS 21 00 57, Schenkweise Begründung einer stillen Gesellschaft zwischen einem Vater und seinen minderjährigen Kindern:...
  • FG München 16.12.2014, SIS 15 19 73, Klagebegehren, steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses, Schwesterpersonengesellschaft: 1. Die Kla...
  • FG Münster 27.8.2014, SIS 14 31 90, Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des Steueranspruchs: 1. Die ste...
  • BFH 17.7.2014, SIS 14 27 69, Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung: Die unentgeltli...
  • BFH 21.11.2013, SIS 14 07 19, Fremdvergleich bei Beteiligung einer GbR: Die Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahe...
  • FG München 17.10.2013, SIS 13 31 72, Mietverhältnis zwischen Brüdern, Vertragsverhältnis zwischen nahestehenden Personen: Ein den Gleichklang ...
  • FG Hamburg 26.9.2013, SIS 14 02 01, Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht abgeschlossener Wohnungen im selbstge...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 23.5.2013, SIS 13 24 57, Schenkweise begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen minderjährigen Kindern und dem Einzelunterne...
  • FG Münster 22.5.2013, SIS 13 26 84, Berechnung der Spekulationsfrist bei schwebend unwirksamem Notarverkaufsvertrag: Für den Zeitpunkt der An...
  • BFH 22.1.2013, SIS 13 16 70, Vorab entstandene Werbungskosten bei Leerstand nach Anschaffung: Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhäl...
  • FG des Saarlandes 18.12.2012, SIS 13 05 70, Zurechnung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die im Alleineigentum eines ...
  • BFH 19.5.2011, SIS 11 23 73, Prüfungsfolge bei Indizienbeweisen: Man kann nicht einerseits einen Gesamtplan als unter Beweis gestellte...
  • FG München 19.4.2011, SIS 11 35 08, Vermietung einer Wohnung von Eltern an den Sohn, Betriebsausgabenpauschale von Sparkassenverwaltungsräten...
  • BMF 4.4.2011, SIS 11 11 49, Anwendung von bis zum 1. April 2011 ergangenen BMF-Schreiben: In Fortführung der mit BMF-Schreiben vom 23...
  • FG Münster 25.11.2010, SIS 11 38 08, Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren Kfz: 1. Ein zwischen Ehele...
  • FG Münster 1.10.2010, SIS 11 25 11, Gestaltungsmissbrauch durch Übernahme von Verbindlichkeiten: 1. Die Einbringung von Verbindlichkeiten in ...
  • FG Nürnberg 21.5.2010, SIS 10 28 10, Darlehensverhältnis unter Angehörigen: 1. Bei einem Darlehen ist die Fremdüblichkeit und damit die Abgren...
  • BFH 11.5.2010, SIS 10 21 96, Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten:...
  • Niedersächsisches FG 10.12.2009, SIS 10 30 04, Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen trotz Nichtbeachtung zivilrecht...
  • BFH 24.6.2009, SIS 10 01 28, Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht dessen Übertragung in da...
  • BFH 12.5.2009, SIS 09 20 91, Darlehensverträge zwischen Nahestehenden, Würdigung von Indizien: 1. Halten nahe Angehörige zivilrechtlic...
  • BFH 23.4.2009, SIS 09 26 59, Auslegung der Klageschrift, formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen: 1. Die Klageschrift ist n...
  • BFH 16.12.2008, SIS 09 19 04, Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis, Beurteilun...
  • BFH 19.8.2008, SIS 08 43 57, Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen: B...
  • BFH 22.7.2008, SIS 08 41 28, Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer Unterbeteiligung: 1. Ein an ei...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 3.7.2008, SIS 08 42 54, Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses über ein geschenktes und an den Schenker zurück vermietet...
  • Niedersächsisches FG 26.6.2008, SIS 09 07 36, Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen: 1. Zur steuerrechtlichen Anerk...
  • FG Baden-Württemberg 20.5.2008, SIS 08 30 36, Mietvertrag zwischen Angehörigen ohne Vereinbarung eines Mietzinses, lediglich aus Reputationsgründen aus...
  • FG Düsseldorf 23.4.2008, SIS 08 30 11, Aufwendungen des Mieters für bauliche Veränderungen, WK-Abzug beim Vermieter: 1. Ein Mietverhältnis zwisc...
  • BFH 1.4.2008, SIS 08 28 15, Mietverhältnis unter nahen Angehörigen, Einzelfall-Umstände, Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung, Dive...
  • Hessisches FG 27.8.2007, SIS 08 09 23, Nachweis der tatsächlichen Durchführung eines Darlehensvertrages mit im Ausland lebenden Angehörigen: 1. ...
  • BFH 31.7.2007, SIS 08 11 10, Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen: Keine Kriterien des Fremdvergleichs sind Unterhaltsleistungen,...
  • Niedersächsisches FG 31.5.2007, SIS 09 00 97, Betriebsausgabenabzug, Zinszahlungen aus Darlehensverträgen mit minderjährigen Kindern: 1. Ein Rechtsbehe...
  • BMF 2.4.2007, SIS 07 13 01, Verträge zwischen Angehörigen, steuerliche Anerkennung: Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 7.6.2006 (IX R...
  • FG Köln 1.3.2007, SIS 07 26 58, Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Wertpapierhandel: 1. Der An- und Verkau...
  • BFH 22.2.2007, SIS 07 16 99, Angehörige, formunwirksamer Vertrag: Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen ...
  • FG München 8.11.2006, SIS 07 08 01, Arbeitsverhältnis einer GbR mit Gesellschafterehegatten, beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von...
Fachaufsätze
  • LIT 01 55 95 M. Hamdam/B. Hamdam, DStZ 4/2008 S. 113: Die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - zugleich eine Besprechung des...
  • LIT 01 42 51 B. Heuermann, DB 23/2007 S. 1267: Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz - Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrecht...
  • LIT 01 44 41 H. Helmschrott, StC 7/2007 S. 30: Turbulenzen um die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen - Besprechung der BFH-Urtei...
  • LIT 01 49 90 K. Tiedtke/P. Möllmann, DStR 44/2007 S. 1940: Zivilrechtliche Wirksamkeit als Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen A...

(Anmerkung der Redaktion: vgl. auch BMF-Schreiben vom 2.4.2007, IV B 2 - S 2144/0, BStBl 2007 I S. 441 = SIS 07 13 01)

 

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) errichtete in den Jahren 1991 bis 1993 drei Mehrfamilienhäuser. Zur Finanzierung der Herstellungskosten schloss sie mit ihren drei minderjährigen Enkelkindern Ende August 1991 jeweils Darlehensverträge ab.

 

Unterzeichnet wurden die Verträge durch den Vater als dem gesetzlichen Vertreter seiner Söhne; ein Ergänzungspfleger wurde nicht eingeschaltet.

 

Im April 1992 erfolgte eine Vertragsänderung, welche auf Seiten der Darlehensgeber wiederum von deren Vater als Vertreter unterzeichnet wurde. Danach gewährten die Enkel der Klägerin weitere Kredite in variabler Höhe. In der Folgezeit erfolgten verschiedentlich Aufstockungen der Darlehenssummen.

 

Mit notarieller Urkunde vom November 1998 genehmigte der jetzt eingeschaltete Ergänzungspfleger die Darlehensverträge; danach wurden Grundschulden zur Sicherung der Darlehen bestellt.

 

Die Zinsen für den Zeitraum von Ende August bis 31.12.1991 in Höhe von 6.980 DM hat die Klägerin am 15.1.1992, die Zinsen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31.12.1992 in Höhe von 21.385 DM hat sie am 30.12.1992 an die Enkel gezahlt.

 

Aufgrund einer Außenprüfung versagte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) die steuerliche Anerkennung der Darlehen und erhöhte für das Streitjahr 1992 die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um die gezahlten Darlehenszinsen.

 

Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (vgl. SIS 04 33 59). Das Finanzgericht (FG) führte in seinem Urteil aus, die Darlehensverträge seien als Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen steuerlich nicht zu berücksichtigen, da sie nicht formwirksam abgeschlossen worden seien.

 

Mit ihrer Revision rügt die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts.

 

Die Klägerin beantragt sinngemäß, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Einkommensteuer 1992 unter Berücksichtigung der Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung festzusetzen.

 

Das FA beantragt sinngemäß, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

II. Die Revision ist begründet; das angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass die Darlehensverträge bereits auf Grund ihrer Formunwirksamkeit steuerrechtlich nicht anzuerkennen seien.

 

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbartem dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteile vom 3.3.2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826 = SIS 04 17 27; vom 19.2.2002 IX R 32/98, BFHE 198, 288, BStBl II 2002, 674 = SIS 02 85 01; vom 13.7.1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70, jeweils m.w.N.). Zu nahen Angehörigen zählen auch Großeltern und Enkelkinder im Verhältnis zueinander (vgl. BFH-Urteile vom 18.12.1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391 = SIS 91 09 12, und vom 14.4.1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555 = SIS 83 14 09).

 

a) Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gründen auf der Überlegung, dass es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessensgegensatz ermangelt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden können (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 7.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 = SIS 96 01 13). Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.7.1991 2 BvR 769/90, HFR 1992, 23; vom 20.11.1984 1 BvR 1406/84, Deutsche Steuer-Zeitung/ Eildienst - DStZ/E - 1985, 38, HFR 1985, 283; vom 22.7.1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff. = SIS 70 03 61, 118).

 

b) Die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleiches aber bilden lediglich Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes - EStG - ) zugehörig sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826 = SIS 04 17 27; Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Bd. III, S. 1312; Stadie, Allgemeines Steuerrecht, Rz. 236; Ruppe in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einf. ESt Anm. 459). Insbesondere die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertragsabschlusses darf nicht zu einem eigenen Tatbestandsmerkmal dergestalt verselbständigt werden, dass allein die Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formvorschriften die steuerrechtliche Nichtanerkennung des Vertragsverhältnisses zur Folge hat (vgl. BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34 = SIS 96 01 13). Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BFH im Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 = SIS 00 08 70 aufgenommen und entschieden, dass die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertragsabschlusses zwischen nahen Angehörigen nicht ausnahmslos zum Ausschluss der steuerlichen Anerkennung des Vertragsverhältnisses führen darf. Dem schließt sich der erkennende Senat für den Streitfall an.

 

c) Danach sind die streitigen Darlehenszinsen nicht bereits deshalb vom Abzug als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 EStG) bei den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen, weil die zu Grunde liegenden Darlehensverträge gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zunächst schwebend unwirksam waren (MünchKomm BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1795 RdNr. 38). Denn stellt die zivilrechtliche Unwirksamkeit nur ein Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung dar (vgl. BFH-Urteile vom 30.1.1980 I R 194/77, BFHE 130, 265, BStBl II 1980, 449 = SIS 80 02 38; vom 19.9.1974 IV R 95/73, BFHE 113, 558, BStBl II 1975, 141 = SIS 75 00 81), so ist angesichts der tatsächlichen Durchführung der Verträge indiziell auch zu würdigen, dass die Parteien nach Erkennen der Unwirksamkeit zeitnah auf eine Genehmigung durch den Ergänzungspfleger hinwirkten.

 

2. Diesen Maßstäben entspricht die Vorentscheidung nicht; sie ist daher aufzuheben. Die Sache ist nicht spruchreif. Das FG wird die Darlehensverträge der Klägerin mit ihren Enkelkindern insgesamt neu zu beurteilen haben.