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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/08 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Beratende Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Nichtselbständige Arbeit, Selbständige Arbeit
Rechtsfrage: Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit: Erzielt der Kläger aus einer beratenden Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter-Geschäftsführer er war, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständige Einkünfte oder hat er eine Tätigkeit als beratender Betriebswirt ausgeübt und war damit selbständig tätig? Steht die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers einer ertragsteuerrechtlichen Einordnung als selbständige gewerbliche Tätigkeit entgegen? Divergenz zu V R 29/03 (BStBl II 2005 S. 730)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.12.2006
Vorinstanz/AZ: 15 K 20285/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1246
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 25 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2010
Erledigungs-Az: VIII R 34/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 68