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Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld

Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld: Hat die Familienkasse das Kindergeld bereits an einen Elternteil ausgezahlt, so scheidet eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG auch dann aus, wenn der Abzweigungsantrag noch vor der Zahlung gestellt worden ist. - Urt.; BFH 26.8.2010, III R 21/08; SIS 11 01 50

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. BFH 26.08.2010, III R 21/08
    BStBl 2013 II S. 583
    LEXinform 0179011

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 26.7.2013
    R.G. in BFH/PR 5/2011 S. 179
Normen
[EStG] § 74 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG München, 31.07.2007, SIS 08 22 77, Kindergeld, Abzweigung, Ermessen, Unterhalt
Zitiert in... / geändert durch...
  • Sächsisches FG 12.4.2022, SIS 22 11 37, Aufhebung einer Abzweigung als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung: 1. Bei einem Abzweigungsbescheid handelt...
  • FG München 4.6.2019, SIS 19 14 77, Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antragstellung nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums gemäß...
  • FG München 12.3.2019, SIS 19 12 62, § 66 Abs. 3 EStG trifft eine Regelung im Festsetzungsverfahren: Die Regelung in § 66 Abs. 3 EStG ist dem ...
  • Niedersächsisches FG 25.9.2018, SIS 18 20 07, Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld, Beweiswert des Eingangsstempels einer Behörde: 1. § 66 Abs. 3 ES...
  • BFH 12.12.2017, SIS 18 05 18, Anspruch auf Kinderzulage, Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F...
  • BFH 12.12.2017, SIS 18 06 91, Anspruch auf Kinderzulage, Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F...
  • Schleswig-Holsteinisches FG 15.9.2016, SIS 16 26 88, Abzweigung von Kindergeld an ein minderjähriges Kind, Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des A...
  • BFH 23.8.2016, SIS 16 25 64, Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Auszahlung des Kindergeldes ge...
  • BFH 13.7.2016, SIS 16 23 50, Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils: Der in einem ander...
  • BFH 17.12.2015, SIS 16 02 89, Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger: Die Auszahlung von Kindergeld an einen Ab...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 24.2.2015, SIS 15 17 35, Kindergeld, Erfüllungswirkung bei Zahlung an den Abzweigungsempfänger, keine Abzweigung von Kindergeld fü...
  • BFH 26.6.2014, SIS 14 28 03, Abzweigung des Kindergelds, Erstattung von Kosten im Vorverfahren: Soweit der Einspruch des Kindes gegen ...
  • Sächsisches FG 3.12.2013, SIS 13 33 97, Keine Abzweigung des trotz eines schriftlichen Abzweigungsantrags des Kindes weiter an den Elternteil aus...
  • BFH 2.12.2013, SIS 14 07 50, Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung, keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kinder...
  • BFH 8.8.2013, SIS 14 00 10, Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten: 1. Es...
  • BFH 19.6.2013, SIS 13 22 08, Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes, Übersehen einer Rechtsfrage begründet kein...
  • BFH 27.9.2012, SIS 12 33 97, Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger: Der im Jahr 2009 gewährte Einmalbetrag nach § ...
  • BFH 5.9.2012, SIS 12 30 07, Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch, Gleichartigkeit von Ansprüchen, Nachweis ...
  • FG Mecklenburg-Vorpommern 2.2.2012, SIS 12 12 57, Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungen erbringenden Grundsicherungsträger, Zulässigkeit einer ...
  • FG Mecklenburg-Vorpommern 18.1.2012, SIS 12 08 93, Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der Grundsicherung und Eingliederu...
  • Thüringer FG 23.11.2011, SIS 12 05 22, Abzweigung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind an den Sozialleistungsträger, Keine Pflic...
  • Thüringer FG 23.11.2011, SIS 12 15 21, Bei Zahlung von Sozialleistungen für ein behindertes, volljähriges, in den Haushalt der Eltern eingeglied...
  • Thüringer FG 23.11.2011, SIS 12 15 22, Bei Zahlung von Sozialleistungen des Sozialleistungsträgers für ein behindertes, volljähriges, in den Hau...
  • FG des Landes Sachsen-Anhalt 10.11.2011, SIS 12 09 29, Keine Abzweigung von Kindergeld für ein im Haushalt der Eltern lebendes behindertes Kind an den Soziallei...
  • BFH 27.10.2011, SIS 12 10 21, Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes: Wurde Kindergeld bereits an einen Elternteil, der sei...

 

1

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), das Landratsamt L, zahlte seit Januar 2005 die Kosten für die Heimunterbringung der im März 1991 geborenen C. Deren Mutter, die Beigeladene, war zeitweise inhaftiert und leistete ihrer Tochter keinen Unterhalt.

 

 

2

Mit Schreiben vom 9.5.2005 bat der Kläger um die Auszahlung (Abzweigung) des Kindergeldes für C nach § 74 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Unter dem Datum des 28.6.2005 erließ die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) einen entsprechenden Bescheid über die Abzweigung eines Betrags von monatlich 154 EUR an den Kläger für die Zeit von Februar 2005 bis Juni 2005. Eine Abzweigung für die nachfolgenden Monate lehnte sie ab, weil die - inzwischen freigelassene - Beigeladene ihre Tochter an den Wochenenden bei sich aufnehme, so dass keine Verletzung der Unterhaltspflicht mehr vorliege. Die Familienkasse zahlte das Kindergeld für Juli 2005 bis Februar 2006 an die Beigeladene. Der gegen die Ablehnung der Abzweigung ab Juli 2005 gerichtete Einspruch des Klägers hatte hinsichtlich des im Klageverfahren streitigen Zeitraums (Juli 2005 bis Februar 2006) keinen Erfolg.

 

 

3

Im anschließenden Klageverfahren beteiligte das Finanzgericht (FG) die Beigeladene am Verfahren. Es hob den Bescheid vom 28.6.2005 auf, soweit er den Zeitraum Juli 2005 bis Februar 2006 betraf, und verpflichtete die Familienkasse, insoweit über den Abzweigungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (Urteil vom 31.7.2007 12 K 1664/06, EFG 2008, 1047 = SIS 08 22 77). Es führte im Wesentlichen aus, die Beigeladene habe ihre Unterhaltspflicht verletzt, so dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung vorgelegen hätten. Allerdings habe die Familienkasse bei der Abzweigungsentscheidung das ihr zustehende Ermessen weder dem Grunde noch der Höhe nach ausgeübt. Ihre Ansicht, eine Abzweigung komme nicht mehr in Betracht, wenn das Kindergeld bereits ausgezahlt sei, sei vom Gesetzeswortlaut nicht gedeckt und treffe nicht zu, da es andernfalls der Familienkasse möglich wäre, durch die Auszahlung von Kindergeld vollendete Tatsachen zu schaffen.

 

 

4

Mit der Revision rügt die Familienkasse die Verletzung von § 74 Abs. 1 EStG. Nach der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes i.d.F. vom 5.8.2004 (DA-FamEStG 2004) 74.1.1 Abs. 4 Sätze 3 und 4 (BStBl I 2004, 742) könne das Kindergeld nur insoweit abgezweigt werden, als über den Anspruch auf Kindergeld noch verfügt werden könne. Dies sei nicht mehr der Fall, wenn das Kindergeld bereits ausgezahlt worden sei.

 

 

5

Die Familienkasse beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Urteil aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

 

 

6

Der Kläger beantragt, die Revision zurückzuweisen.

 

 

7

Er trägt vor, der Familienkasse wäre es möglich gewesen, bis zur Bestandskraft der Abzweigungsentscheidung das Kindergeld der Kindergeldberechtigten unter dem Vorbehalt der endgültigen Erfolglosigkeit des Abzweigungsbegehrens auszuzahlen oder es vorläufig einzubehalten. Stattdessen habe sie das Kindergeld an die Beigeladene ausgezahlt und dadurch vollendete Tatsachen geschaffen. Zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung hätte die Familienkasse noch über den Anspruch auf Kindergeld verfügen können, jedoch habe sie erst neun Monate später über den Rechtsbehelf entschieden.

 

 

8

Die Beigeladene hat sich im Revisionsverfahren nicht geäußert.

 

 

9

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Der den Zeitraum Juli 2005 bis Februar 2006 betreffende Ablehnungsbescheid vom 28.6.2005 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29.3.2006 sind rechtmäßig.

 

 

10

1. Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG kann das für ein Kind festgesetzte Kindergeld an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt (§ 74 Abs. 1 Satz 4 EStG).

 

 

11

2. Die Voraussetzungen für eine Auszahlung des Kindergeldes an den Kläger lagen nicht vor. Die Auszahlung des Kindergeldes an einen Dritten gehört nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (s. Blümich/Treiber, § 74 EStG Rz 41). Sie betrifft nicht die Anspruchs-, sondern die Empfangsberechtigung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.1.2001 VI B 272/99, BFH/NV 2001, 898 = SIS 01 66 15; Greite in Korn § 74 EStG Rz 5). Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 EStG Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 74 Rz 3; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 14; FG München, Urteil vom 24.5.2006 9 K 4733/02, EFG 2006, 1335 = SIS 06 32 92; FG Köln, Urteil vom 13.3.2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298 = SIS 08 36 76; DA-FamEStG 2004 74.1.1 Abs. 4 Satz 4). Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erfüllt ist. Die Erfüllung eines erloschenen Anspruchs ist nicht möglich (s. Lemaire, Anmerkung zum Urteil der Vorinstanz in EFG 2008, 1048). Deshalb kommt auch nicht der vom Kläger und vom FG vorgebrachte Gesichtspunkt zum Tragen, dass die Familienkasse durch die Auszahlung des Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten keine vollendeten Tatsachen schaffen und eine Abzweigung vereiteln dürfe (s. Reuß in Bordewin/Brandt, § 74 EStG Rz 34; a.A. bei Übergehen eines Abzweigungsantrags Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 29. Aufl., § 74 Rz 2, mit Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 2.4.2009 10 K 10320/07, EFG 2009, 1305 = SIS 09 19 99).