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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/10 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterstellung, Zurechnung, Nahestehende Person |
Rechtsfrage: | Sind die minderjährigen Kläger wirksam Gesellschafter einer GmbH geworden und ist ihnen deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung aus dem verbilligten Verkauf von Fahrzeugen an eine andere GmbH zuzurechnen, deren Gesellschafter mit den Klägern in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 136/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 88 |