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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 47/06
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 148
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Zulassung, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Schuldner
Rechtsfrage: Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bis zur Abmeldung des Kfz, obwohl es vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Leasinggeber zurückgegeben wurde? Genügt die weiter bestehende Haltereigenschaft aufgrund der Zulassung auf den Schuldner, so dass die Steuerschuldnerschaft auf den "Rechtsnachfolger"/Insolvenzverwalter übergeht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.06.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 1430/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2007
Erledigungs-Az: IX R 61/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 61/06 - Revision unbegründet