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Rechtsmittel, staatliche Beihilfen, Steuerregelung, Bestimmungen zur Körperschaftsteuer, nach denen in Spanien steuerlich ansässige Gesellschaften den Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus dem Erwerb von Beteiligungen an außerhalb dieses Mitgliedstaats steuerlich ansässigen Gesellschaften ergibt, abschreiben können, Beschlüsse der Europäischen Kommission, mit denen diese Bestimmungen als staatliche Beihilferegelung eingestuft und die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird, mit Ausnahme der Beihilfen, die direkte und indirekte Beteiligungen betreffen, die vor einem bestimmten, von der Kommission zum Schutz des berechtigten Vertrauens festgesetzten Zeitpunkt erworben wurden, Rechtssicherheit

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuGH 26.06.2025, Rs C-776/23 P bis C-780/23 P (ECLI:EU:C:2025:487)
Normen
[AEUV] Art. 108 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: EuG, 27.09.2023, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien
  • vor: EuG, 27.09.2023, SIS 23 16 30, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien
  • vor: EuG, 27.09.2023, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien
  • vor: EuG, 27.09.2023, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien
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