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Staatliche Beihilfen, Beihilferegelung, die Spanien durchgeführt hat, Abzüge von der Körperschaftsteuer, die in Spanien steuerlich ansässigen Unternehmen die Abschreibung des sich aus dem Erwerb von indirekten Beteiligungen an ausländischen Unternehmen mittels des Erwerbs von direkten Beteiligungen an ausländischen Holdinggesellschaften ergebenden Geschäfts- oder Firmenwerts ermöglicht, Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gewährten Beihilfen angeordnet wird

Kapitel:
International > Verschiedenes
Fundstellen
  1. EuG 27.09.2023, Rs T-12/15, T-158/15 und T-258/15 (ECLI:EU:T:2023:583)
Normen
[AEUV] Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2, Art. 108 Abs. 3, Art. 263, Art. 288 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: Rs C-777/23 P (EuGH), EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien
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