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Staatliche Beihilfen, Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des geänderten deutschen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, Reform der Regelung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden, Begriff der "staatlichen Beihilfe", staatliche Mittel

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuG 24.01.2024, Rs T-409/21 (ECLI:EU:T:2024:34)
Normen
[AEUV] Art. 107 Abs. 1, Art. 263
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Bundesrepublik Deutschland ./. Kommission, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland, Strom
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