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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 30/23 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schachtelbeteiligung, Hinzurechnung, Rückwirkungsverbot, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Anwendung von § 8 b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes nach § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes für Veräußerungen bzw. Rückgaben im Jahr 2003 aufgrund einer unzulässigen Rückwirkung verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1726/18 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 18 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 30/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 5.12.2023) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |