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§ 15 Abs. 6 AStG gilt wegen des Vorrangs der Kapitalverkehrsfreiheit auch für Drittstaatenfälle (hier Schweizerische Familienstiftung)
Kapitel:
International > Außensteuergesetz
International > Außensteuergesetz
Fundstellen
-
Hessisches FG 13.07.2022, 8 K 1466/19
EFG 2023 S. 316
Normen
[AStG] § 15 Abs. 1. § 15 Abs. 2, § 15 Abs. 6
[AStG] § 15 Abs. 1. § 15 Abs. 2, § 15 Abs. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 32/22 (BFH), Außensteuerrecht, Familienstiftung, Schweiz, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit
- nach: BFH, 03.12.2024, SIS 25 05 73, Außensteuerrecht, Familienstiftung, Schweiz, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 3.12.2024, SIS 25 05 73, Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die...
Fachaufsätze
- LIT 04 69 73 S. Müller/T. Bauerfeld, IWB 5/2023 S. 174: Die Zurechnungsbesteuerung bei der Drittstaaten-Familienstiftung - Lit.; S. Müller/T. Bauerfeld, IWB 5/20...

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