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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/21 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Zur Vorteilsgeneigtheit bei vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung: Liegt eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Grundlage einer verhinderten Vermögensmehrung nur dann vor, wenn die verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der Gesellschaft einen korrespondierenden Vorteil auf der Ebene des Gesellschafters oder eines diesem nahestehenden Dritten begründen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 16/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 02 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 2/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 14 34 |