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Nachfolgeentscheidung zu BFH, Urteil vom 25.10.2016, I R 54/14 = SIS 16 28 18 zur Gemeinnützigkeit eines mit einer deutschen Stiftung vergleichbaren, mit seinen inländischen Einkünften als Körperschaft im Sinne des § 2 Nr. 1 KStG beschränkt steuerpflichtigen, im Vereinigten Königreich ansässigen Colleges (ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland), Förderung der Allgemeinheit, maßgebliche "Satzung", Bezahlung der Mitglieder des Verwaltungsrats, Anforderungen an Satzung, Ausnahme vom Erfordernis der satzungsmäßigen Vermögensbindung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 28.06.2018, 9 K 11080/17
    EFG 2019 S. 793
Normen
[AO 1977] § 51 Abs. 2, § 52 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 55 Abs. 1 Nr. 5, § 56, § 57 Abs. 1, § 59, § 60 Abs. 1 Satz 1, § 61 Abs. 1, § 62
[BGB] § 80 Abs 1, § 81 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 24.03.2021, SIS 21 11 56, Gemeinnützigkeit, Steuerfreiheit, Geschäftsleitung, Sitz, Ausland
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Düsseldorf 4.5.2023, SIS 23 09 14, Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsübertragung an niederländische "Stichting Administratiekantoor": Üb...
  • FG Münster 10.3.2022, SIS 22 06 60, Anteilsvereinigung bei niederländischer Stiftung: 1. Die Übertragung von Anteilen an einer inländischen G...
  • BFH 24.3.2021, SIS 21 11 56, Gemeinnützigkeit eines englischen Colleges: 1. Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher un...
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