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- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
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Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
BFH 12.02.2020, X R 27/18 (NV) (ECLI:DE:BFH:2020:U.120220.XR27.18.0)
BFH/NV 2020 S. 1041
Normen
[AO 1977] § 129
[AO 1977] § 129
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Baden-Württemberg, 07.05.2018, SIS 19 10 71, Offenbare Unrichtigkeit, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.7.2023, SIS 23 17 74, Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport in...
- Niedersächsisches FG 16.5.2023, SIS 23 12 18, Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwendung eines Risikomanagementsystems: 1. Das Me...
- BFH 19.1.2022, SIS 22 11 03, Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG: 1. Die Inansp...

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