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Anwendungsvorrang des § 23 EStG vor § 17 EStG

Kapitel:
Privatbereich > Sonstige Einkünfte
Fundstellen
  1. BFH 13.01.2015, IX R 16/14 (NV)
    BFH/NV 2015 S. 670
Normen
[EStG] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 Abs. 2 Satz 2, § 52 a Abs. 10, § 52 a Abs. 11
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Bremen, 18.06.2014, SIS 15 04 81, Veräußerungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Abgeltungsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 8.3.2017, SIS 17 08 92, Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren: Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an...
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