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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/00
§§: UStG § 12 Abs 2 Nr 9 S 1 J: 1996
Schlagwörter Fitness-Studio, Sauna, Sportstudio, Nebenleistung, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: Unterliegen die Umsätze für die Benutzung des Saunabereichs in einem Fitness-Studio als umsatzsteuerlich selbständige Leistungen dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG oder sind sie als unselbständiger Teil der übrigen Leistungen des Fitness-Studios einheitlich mit dem Regelsteuersatz zu versteuern? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.03.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 2219/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 51
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen