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Geltung der Nachbehaltensfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG Nürnberg 16.10.2014, 4 K 1059/13
    EFG 2015 S. 424
Normen
[GrEStG] § 6 a Satz 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 22.08.2019, SIS 20 00 93, Grunderwerbsteuer, Gesonderte Feststellung, Verschmelzung, Fünfjahreszeitraum, Nachbehaltensfrist
  • nach: BFH, 30.05.2017, SIS 17 09 91, Grunderwerbsteuer, Gesonderte Feststellung, Verschmelzung, Fünfjahreszeitraum, Nachbehaltensfrist
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Rheinland-Pfalz 7.9.2023, SIS 23 17 48, Keine teleologische Reduktion der Nachbehaltensfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG bei freiwilliger Anteilsverä...
  • FG Bremen 16.12.2020, SIS 21 03 00, Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung von zuvor nicht aneinander beteiligten Genossenschaften nach vorangeg...
  • BFH 22.8.2019, SIS 20 00 93, Steuerbefreiung nach § 6 a GrEStG: 1. § 6 a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtsc...
  • BFH 30.5.2017, SIS 17 09 91, EuGH-Vorlage, Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6 a GrEStG: Dem EuGH wird folgende Frage zu...
  • BFH 25.11.2015, SIS 15 28 88, Beitrittsaufforderung an das BMF, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6 a GrEStG: Das BMF wird...
  • FG Berlin-Brandenburg 1.10.2015, SIS 16 06 22, Grunderwerbsteuerfreie Verschmelzung der grundbesitzenden Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ...
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