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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/22 (BFH)
§§: SolZG 1995 § 1 Abs. 1, SolZG 1995 § 1 Abs. 4, GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Ergänzungsabgabe, Solidaritätszuschlag
Rechtsfrage: Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 1.1.2020 verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2022
Vorinstanz/AZ: 10 K 1693/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 11 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2023
Erledigungs-Az: IX R 9/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 76