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Doppelstöckige Personengesellschaft, Gleichstellung des unmittelbar und des mittelbar Beteiligten in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Mitunternehmerschaft
		
			Unternehmensbereich > Gesellschaften > Mitunternehmerschaft
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Düsseldorf 04.07.2012, 9 K 3955/09 F
									
 DStRE 2013 S. 647
 FR 2013 S. 657
			Normen
[EStG] § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2
					
	
			[EStG] § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 12.10.2016, SIS 16 28 20, Personengesellschaft, Gesellschafterdarlehen, Mittelbare Beteiligung, Einbringung, Sonderbetriebsvermögen, Finanzierung, Doppelbesteuerungsabkommen
- nach: BFH, 12.10.2016, SIS 16 28 20, Personengesellschaft, Gesellschafterdarlehen, Mittelbare Beteiligung, Einbringung, Sonderbetriebsvermögen, Finanzierung
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
			- FG Rheinland-Pfalz 23.9.2014, SIS 14 31 27, Rückstellung für Jahresabschlusskosten: Eine Neutralisierung der in der Steuerbilanz der Personengesellsc...
- BFH 12.2.2014, SIS 14 16 50, Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwend...
			Fachaufsätze
			
	- LIT 02 70 70 U. Prinz, FR 14/2013 S. 660: Doppelstöckige Personengesellschaft: Gleichstellung des unmittelbar und des mittelbar Beteiligten in § 15...
 
	
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