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Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl 2010 I, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. - Urt.; BFH 22.12.2011, VIII B 190/11; SIS 12 04 26

Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
  1. BFH 22.12.2011, VIII B 190/11
    BStBl 2012 II S. 243
    DStR 2012 S. 347
    NJW 2012 S. 1680
    LEXinform 5013157

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 20.3.2012
    -/- in NWB 8/2012 S. 626
    H.J.K. in FR 7/2012 S. 324
    H.J.P. in BFH/PR 5/2012 S. 159
    KAM in Stbg 7/2012 S. M 17
    Ch.T. in FR 14/2012 S. 673
Normen
[FGO] § 69 Abs. 3
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 52 a Abs. 8 Satz 2
[AO 1977] § 233 a
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 15.4.2015, SIS 15 30 47, Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen, Nichtabzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen: 1. Die...
  • BFH 12.11.2013, SIS 14 13 13, Steuerpflicht von Erstattungszinsen: 1. Erstattungszinsen nach § 233 a AO sind steuerbare Einnahmen aus K...
  • BFH 12.11.2013, SIS 14 04 29, Steuerpflicht von Erstattungszinsen: 1. Erstattungszinsen nach § 233 a AO sind steuerbare Einnahmen aus K...
  • FG Düsseldorf 1.7.2013, SIS 13 24 04, Erlass von Nachzahlungszinsen: 1. Beruht die Änderung der Festsetzung der Einkommensteuer und die daraus ...
  • OFD Magdeburg 22.11.2012, SIS 13 27 44, Erstattungszinsen: Die OFD Magdeburg hat ihre Verfügung zur steuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen...
  • OFD Magdeburg 10.8.2012, SIS 12 27 12, Erstattungszinsen: Im Hinblick auf die Urteile des FG Münster vom 10.5.2012, 2 K 1947/00 E = SIS 12 22 75...
  • OFD Magdeburg 1.3.2012, SIS 12 14 16, Erstattungszinsen: Die OFD Magdeburg hat sich zur steuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen geäußert....

 

1

1. Die gemäß § 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) statthafte Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers (Finanzamt) ist unbegründet. Zu Recht hat das Finanzgericht (FG) der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 14.2.2011 Aussetzung der Vollziehung bewilligt.

 

 

2

a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16.6.2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882 = SIS 04 27 46; vom 14.2.2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523 = SIS 06 20 52, m.w.N.).

 

 

3

b) Nach der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Betrachtungsweise hat die Vorinstanz derartige ernstliche Zweifel zutreffend bejaht. Die Frage, ob im Veranlagungszeitraum 2008 zugeflossene Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) als Einnahmen aus Kapitalvermögen entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2010 zu erfassen sind, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Gegen die durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 eingefügte Neufassung des Gesetzes, die gemäß § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die Steuer - wie hier - noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, werden sowohl einfachrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken, z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, erhoben (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 5.9.2011 1 V 2325/11 A(E) DStZ 2011, 775 = SIS 11 35 24; FG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, BB 2011, 2966; ähnlich Zimmermann, Erfassung der Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte, EFG 2011, 651; Markl/Hölzl, Und (noch) kein Ende - die Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Zweifel am Nichtanwendungsgesetz, Buchführung, Bilanz und Kostenrechnung 2011, 270; kritisch auch Musil, Die Ergänzung des Entstrickungstatbestands durch § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG – Herrscht nun endlich Klarheit?, FR 2011, 545). Demgegenüber wird die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung und die Rechtmäßigkeit von deren Erstreckung auf noch „offene Altfälle“ von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums bejaht (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 1.6.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687 = SIS 11 25 55; FG Münster, Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649 = SIS 11 07 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.5.2011 6 K 703/08 K,G, juris = SIS 11 35 27; Mitschke, Keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Entstrickungsregelungen des JStG 2010, FR 2011, 706; unklar Stöcker, Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Abzug von Nachzahlungszinsen, Der AO-Steuerberater 2011, 79).

 

 

4

c) Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die Senatsentscheidung vom 15.6.2010 VIII R 33/07 (BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503 = SIS 10 23 36) trifft zu dieser Problematik keine Aussage und die zu der hier aufgeworfenen Frage beim BFH anhängigen Verfahren VIII R 1/11 (Vorinstanz FG Münster in EFG 2011, 649 = SIS 11 07 97) und VIII R 36/10 (Vorinstanz FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.1.2010 10 K 2720/09, EFG 2010, 723 = SIS 10 10 50) sind noch offen.

 

 

5

Insgesamt gesehen bedürfen diese umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht endgültig geklärten Fragen weiterer eingehender Prüfung. Ihre abschließende Beurteilung muss jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.