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Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
-
BFH 19.01.2010, X R 30/09 (NV)
BFH/NV 2010 S. 1234
Anmerkungen:
M.G. in BB 31/2010 S. 1839
Normen
[AO 1977] § 169, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 4, § 202 Abs. 1 Satz 3
[AO 1977] § 169, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 4, § 202 Abs. 1 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Köln, 20.05.2009, SIS 09 31 52, Verjährung, Ablaufhemmung, Außenprüfung, Mitteilung, Prüfungsbericht
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Köln 14.9.2023, SIS 24 19 56, VGA im Zusammenhang mit einem Gesellschafter-Kontokorrentdarlehen, Änderungsmöglichkeit nach gerichtliche...
- BFH 10.9.2020, SIS 20 20 54, Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids nach § 181 Abs. 1 Satz ...
- FG Baden-Württemberg 25.9.2019, SIS 19 20 01, Vermerk "ohne Änderung" im Betriebsprüfungsbericht als Mitteilung im Sinne des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO: 1....
- BFH 26.6.2014, SIS 14 27 02, Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung: 1. Für die Annahme einer Ermittlungshandlung im Rahmen einer A...

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