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Vermerk "ohne Änderung" im Betriebsprüfungsbericht als Mitteilung im Sinne des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 25.09.2019, 12 K 516/19
    EFG 2020 S. 172
Normen
[AO 1977] § 164 Abs. 2 Satz 1, § 164 Abs. 3 Satz 3, § 164 Abs. 4 Satz 1, § 169 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 3, § 171 Abs. 4 Satz 1, § 202 Abs. 1 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: XI R 37/19 (BFH), Außenprüfung, Mitteilung, Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung, Ablaufhemmung
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