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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 22/16 (BFH) |
§§: | AO § 200 Abs. 1, UStG § 13 b, UStG § 27 Abs. 19 |
Schlagwörter | Außenprüfung, Mitwirkungspflicht, Steuerschuldner, Änderung |
Rechtsfrage: | Anforderung streitiger Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung durch die Finanzbehörde: Handelt es sich um eine angemessene und zumutbare Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wenn er nach gestelltem Änderungsantrag in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger bei Bauleistungen gemäß § 13 b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG im Rahmen einer Außenprüfung im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 31.7.2014 (BStBl 2014 I S. 1073) aufgefordert wird, umfangreichere Aufstellungen und Listen (über die "normalen" Unterlagen hinaus) zu erstellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 467/15 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 2032 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 26 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 22/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |