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Übernahme der Mitgliedsbeiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein durch den Arbeitgeber
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
		
			Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
			Fundstellen
			
	
			- 
				Sächsisches FG 21.02.2008, 1 K 1262/07
									
 EFG 2008 S. 1551
			Normen
[EStG] § 19 Abs. 1 Nr. 1
					
	
			[EStG] § 19 Abs. 1 Nr. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 12.02.2009, SIS 09 10 14, Mitgliedsbeitrag, Arbeitslohn, Rechtsanwalt
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 1.10.2020, SIS 21 02 01, Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsan...
- FG Münster 1.2.2018, SIS 18 09 32, Rechtsanwaltssozietät, Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer auf übernommene Beiträge zur Berufshaftpfl...
- BFH 12.2.2009, SIS 09 10 14, Angestellter Rechtsanwalt, DAV-Beiträge: Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestel...
 
	
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