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Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags für die Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte zum 1.8.1997 verfassungsgemäß, Vertrauensschutz in den Fortbestand der Vorgängerregelung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
FG München 16.03.2006, 5 K 3605/04
EFG 2006 S. 979
Normen
[EStG 1997] § 17 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Satz 2
[GG] Art. 20 Abs. 3
[EStG 1997] § 17 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Satz 2
[GG] Art. 20 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 26.01.2011, SIS 11 09 33, Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Tarif
- nach: IX R 81/06 (BFH), Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Rückwirkung, Vertrauensschutz
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 26.1.2011, SIS 11 09 33, Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gem. § 34 Abs. 1 EStG 1990: Die Anwendung des durch das Geset...

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