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Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags für die Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte zum 1.8.1997 verfassungsgemäß, Vertrauensschutz in den Fortbestand der Vorgängerregelung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. FG München 16.03.2006, 5 K 3605/04
    EFG 2006 S. 979
Normen
[EStG 1997] § 17 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Satz 2
[GG] Art. 20 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IX R 81/06 (BFH), Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Rückwirkung, Vertrauensschutz
  • nach: BFH, 26.01.2011, SIS 11 09 33, Außerordentliche Einkünfte, Ermäßigter Steuersatz, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Tarif
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 26.1.2011, SIS 11 09 33, Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gem. § 34 Abs. 1 EStG 1990: Die Anwendung des durch das Geset...
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