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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1247/16 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Zivilprozesskosten, Vermietung |
Rechtsfrage: | Kein Abzug von Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage als außergewöhnliche Belastungen - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | VI R 5/13 (NV) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 11 36 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2016 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1247/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |