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§ 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist verfassungsgemäß

Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Unternehmensbereich / Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 08.10.2003, 13 K 2684/02 E
    EFG 2004 S. 48
Normen
[EStG] § 24 Nr. 1 c, § 34 Abs. 1
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 14, Art. 20 Abs. 3
[HGB] § 89 b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 15.09.2010, SIS 11 00 66, Fünftelregelung, Handelsvertreter, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung
  • nach: BFH, 15.09.2010, SIS 11 00 66, Fünftelregelung, Handelsvertreter, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung
  • nach: BFH, 15.09.2010, SIS 11 00 66, Fünftelregelung, Handelsvertreter, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung, Tarif
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 15.9.2010, SIS 11 00 66, Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Gegen die Fünftel-Regelung in § 34 ...
  • FG Köln 19.6.2007, SIS 08 06 48, Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG verfassungsgemäß: 1. Die Besteuerung von Abfindungszahlungen nach ...
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