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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-284/09 (EuGH) |
| §§: | EG Art. 56, Richtlinie 90/435/EWG, EWR-Abkommen Art. 40 |
| Schlagwörter | EG, EU, Dividenden, Gewinnausschüttung, Tochtergesellschaft, Quellensteuerabzug, unbeschränkt steuerpflichtige Muttergesellschaft, beschränkt steuerpflichtige Muttergesellschaft |
| Rechtsfrage: | Hat die BRD dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG, für den Fall, dass die in der RL 90/435/EWG vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, und - soweit Island und Norwegen betroffen sind - aus Art. 40 EWR-Abkommen verstoßen, dass sie Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft, als Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 256 S. 8 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 20.10.2011 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-284/09 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 05 |