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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/00
§§: EStG § 33 b Abs 2 Nr 2 a
Schlagwörter Körperbehinderter, Pauschbetrag, Beamter, Rente, Versorgung
Rechtsfrage: Ist die von § 33 b Abs. 2 Nr. 2 a EStG geforderte Kausalität und Unmittelbarkeit einer Rentenzahlung auch bei beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen gewahrt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.12.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 333/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2000
Erledigungs-Az: III R 21/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 23