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Keine vorrangige Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers bei einvernehmlicher Schwarzlohnzahlung
Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 18.01.2001, 11 K 270/99
EFG 2003 S. 371
Normen
[EStG] § 38 Abs. 2 Satz 1, § 40 a Abs. 2, § 42 d Abs. 1, § 42 d Abs. 3
[EStG] § 38 Abs. 2 Satz 1, § 40 a Abs. 2, § 42 d Abs. 1, § 42 d Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 12.02.2009, SIS 09 12 01, Lohnsteuer, Haftung, Auswahlermessen, Arbeitgeber, Schwarzarbeit
- nach: VI R 26/02, Lohnsteuer, Haftung, Auswahlermessen, Arbeitgeber, Schwarzarbeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 12.2.2009, SIS 09 12 01, Steuerstraftat, Haftung, Auswahlermessen: 1. Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das...
- BFH 4.10.2004, SIS 05 08 05, Unterbrechung des Verfahrens aufgrund Insolvenz, Löschung in Registern: 1. Die Unterbrechung eines gerich...

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