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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 59/01
§§: AO § 69, AO § 34, EStG § 44 Abs. 5
Schlagwörter Haftung, Ermessen, Konkurseröffnung, Kapitalertragsteuer, GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Kann das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die beiden alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH für Kapitalertragsteuer in Haftung nehmen, die die GmbH vorsätzlich für eine Gewinnausschüttung nicht abgeführt hat?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.03.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 7142/97 Kap
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.05.2002
Erledigungs-Az: I B 59/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 30/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 26.2.2003 - I R 30/02 (NV)