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Angabe der ladungsfähigen Anschrift zur Bezeichnung des Klägers regelmäßig erforderlich

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. BFH 06.03.2001, IX R 98/97 (NV)
    BFH/NV 2001 S. 1273
Normen
[FGO] § 65 Abs. 1 Satz 1, § 65 Abs. 2 Satz 1, § 65 Abs. 2 Satz 2, § 96 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Baden-Württemberg, 05.05.1997, Klägerbezeichnung, Ladungsfähige Anschrift
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 19.2.2019, SIS 19 07 94, Bezeichnung des Klagebegehrens: 1. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO räumt dem Gericht Ermessen ein für die sog. Mus...
  • BFH 1.2.2018, SIS 18 02 50, Bezeichnung des Klagebegehrens: 1. Ein Antrag, Steuern "anderweit" festzusetzen, bezeichnet das Klagebege...
  • FG Berlin-Brandenburg 12.10.2017, SIS 17 23 53, Angabe einer ladungsfähigen Anschrift als Voraussetzung für zulässige Klage, keine Wiedereinsetzung in di...
  • FG München 26.3.2014, SIS 14 22 73, Anforderungen an zulässige Klagen: 1. Die Klage ist unzulässig, weil sie die Verwaltungsakte, die angefoc...
  • FG Nürnberg 29.1.2014, SIS 14 12 15, Kein Kindergeld für in Südamerika tätigen Missionar: 1. Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöh...
  • BFH 31.5.2010, SIS 10 27 80, Austritt eines Gesellschafters beim Formwechsel von der GmbH in die GbR: Beim Formwechsel einer GmbH in e...
  • BVerfG 6.11.2009, SIS 10 02 77, Vereinbarkeit des Ausschlusses von ausreisepflichtigen Ausländern von Kindergeld mit Art. 3 Abs. 1 GG: Di...
  • BFH 17.11.2003, SIS 04 11 34, Ermessensfehlerhafte Setzung einer zu kurz bemessenen Ausschlussfrist: 1. Das FG verletzt den Anspruch de...
  • Sächsisches FG 6.11.2002, SIS 03 39 95, Ladungsfähige Anschrift als Bestandteil eines zulässigen Rechtsmittels, Anschriftenänderung während des V...
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