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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-487/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 5
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Immobilie, Grundstück, Lieferung, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Unternehmen, Unternehmenszweck, Besteuerung, Frankreich
Rechtsfrage: Erlaubt Art. 5 der RL 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, eine nationale Regelung beizubehalten oder einzuführen, die die Lieferung einer Immobilie durch einen Steuerpflichtigen an sich selbst für Zwecke seines Unternehmens der Mehrwertsteuer unterwirft, obwohl diese Lieferung zum sofortigen und vollständigen Abzug der auf sie erhobenen Mehrwertsteuer berechtigt?
Vorinstanz: Tribunal administratif de Rennes (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 346 S. 33
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache