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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/98
§§: BewG § 11 Abs. 2, BewG § 9 Abs. 2, StRG 1990 Art. 22
Schlagwörter Anteilsbewertung, Wohnungsbaugesellschaft, Stuttgarter Verfahren, Nennwert, gemeiner Wert, Veräußerung
Rechtsfrage: Anteilsbewertung von (gemeinnützigen) Wohnungsbaugesellschaften. Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft nach Wegfall der Gemeinnützigkeit (StRG 1990 Art. 22) nach dem sog. Stuttgarter Verfahren oder aus den bereits mehr als ein Jahr vor bzw. nach den Bewertungsstichtagen erfolgten Verkäufen und Ansatz zum Nominalwert? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.06.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 1611/97.F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: II R 59/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 53 12