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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-745/18 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 108, StromNEV § 19, VO (EU) 2015/1589 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Stromnetzentgelt, Bandlastverbraucher, Befreiung |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 28.5.2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (im Folgenden: StromNEV), Az. C(2018) 3166, insbesondere die Einordnung der vollständigen Befreiung von Bandlastverbrauchern von Netzentgelten in den Jahren 2012 und 2013 als Beihilfe, die Feststellung von deren Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und die Anordnung der sofortigen Rückforderung von den Begünstigten unter Anwendung der Mindestentgeltregelung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV in der Fassung vom 3.9.2010, für nichtig zu erklären, sowie - der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 82 S. 57 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs T-745/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 17 50 |