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- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Entwicklungszusammenarbeit, direkte Besteuerung, Einkommensteuer, Steuerbefreiung für Arbeitnehmer, die bei aus nationalen Haushaltsmitteln finanzierten Entwicklungshilfeprojekten eingesetzt werden, unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer, die bei einem aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Projekt eingesetzt werden, freier Kapitalverkehr, Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit, Erleichterung der Aufgabe der Europäischen Union, Pflicht zur Förderung der Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, Möglichkeit der Geltendmachung
Kapitel:
International > Internationale Organisationen mit steuerlichen Vorrechten
International > Internationale Organisationen mit steuerlichen Vorrechten
Fundstellen
-
EuGH 07.09.2023, Rs C-15/22 (ECLI:EU:C:2023:636)
DStRE 2023 S. 1297
HFR 2023 S. 1115
Normen
[AEUV] Art. 63 Abs. 1, Art. 208, Art. 210
[EUV] Art. 4 Abs. 3
[AEUV] Art. 63 Abs. 1, Art. 208, Art. 210
[EUV] Art. 4 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: BFH, 13.07.2021, SIS 21 20 78, EG, EU, Verwaltungsanweisung, Entwicklungshilfe, Arbeitslohn, Ausland, Freistellung, Auslandstätigkeitserlass
Zitiert in... / geändert durch...
- EuGH 16.1.2025, SIS 25 02 00, Unionsbürgerschaft, Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, Ber...

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