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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/21 (BFH)
§§: EStG § 33, GG, ESchG § 1 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Leihmutterschaft, Gleichbehandlung, Krankheitskosten, Strafe, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind die - in einer Ehegemeinschaft lebenden Männern entstandenen - Kosten einer nach innerstaatlichem Recht (ESchG) verbotenen, im Ausland aber in zulässiger Weise durchgeführten Kinderwunschbehandlung (hier: Leihmutterschaft) als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig? Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.10.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 3172/19 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2023
Erledigungs-Az: VI R 29/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 15 78