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Bauabzugsteuer, zu sogenannten Fertigungsstraßen in Werkhallen von Automobilherstellern gehörende Roboter, Bedienpulte und Schaltschränke keine Bauwerke im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Unternehmensbereich / Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 20.06.2022, 6 K 6197/19
    EFG 2022 S. 1909
Normen
[BewG] § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
[BGB] § 95
[EStG] § 48 Abs. 1 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I R 28/22 (BFH), Bauabzugsteuer, Betriebsvorrichtung, Ausland, Scheinbestandteil
  • nach: III R 44/22 (BFH), Bauabzugsteuer, Betriebsvorrichtung, Ausland, Scheinbestandteil
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