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Dem Steuerpflichtigen steht grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren zu, die DSGVO findet auch auf direkte Steuern Anwendung

Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 18.03.2022, 7 K 11127/18
    EFG 2022 S. 816
Normen
[VO (EU) 2016/679] Art. 15
[GG] Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IX R 21/22 (BFH), Akteneinsicht, Datenschutzgrundverordnung, Bestandskraft, Ermessen
  • nach: II R 12/22 (BFH), Akteneinsicht, Datenschutzgrundverordnung, Bestandskraft, Ermessen
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Nürnberg 23.11.2022, SIS 23 08 41, Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO: 1. Die Klage ist verfristet, unzulässig und unbegründet....
  • Thüringer FG 22.2.2022, SIS 23 02 01, Nach Datenschutz-Grundverordnung bzw. § 32 c Abs. 2 AO kein Anspruch auf allumfassende (weder inhaltlich ...
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