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Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Nürnberg 23.11.2022, 5 K 246/21
    EFG 2023 S. 891
Normen
[AEUV] Art. 267 Abs. 2
[AO 1977] § 32 a, § 32 b, § 32 c, § 32 d Abs. 1, § 93 c Abs. 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 5, Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IX R 2/23 (BFH), Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht, Akteneinsicht
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