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- umfangreiche Gesetzessammlung
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- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Grenzüberschreitender Informationsaustausch mit der Schweiz nach dem FKAustG und Speicherung von Vermögensbeständen ausländischer Konten und Depots
			Kapitel: 
International > Verschiedenes
		
			International > Verschiedenes
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Köln 27.10.2021, 2 K 2835/19
									
 EFG 2022 S. 310
			Normen
[FKAustG] § 2 Abs. 2 Nr. 4 ,§ 5 Abs. 3
[FVG] § 5 Nr. 5 b
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 17
					
	
			[FKAustG] § 2 Abs. 2 Nr. 4 ,§ 5 Abs. 3
[FVG] § 5 Nr. 5 b
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 17
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 23.01.2024, SIS 24 05 72, Datenschutz, Schweiz
- nach: II R 46/21 (BFH), Datenschutz, Schweiz
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 23.1.2024, SIS 24 05 72, Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte: Die Regelung des § 5 A...
 
	
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