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§ 50 d Abs. 3 EStG auch bei sog. Mäanderstruktur geltungserhaltend zu reduzieren

Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
  1. BFH 09.06.2021, I B 60/20 (NV) (ECLI:DE:BFH:2021:B.090621.IB60.20.0)
    BFH/NV 2021 S. 1481

    Anmerkungen:
    J.H. in StuB 3/2022 S. 119
    KK in kösdi 1/2022 S. 22561
    B. Lieber in IWB 22/2021 S. 882
    F. Oppel/N. Schmidt in ISR 8/2022 S. 247
    J. Uterhark/J. Nagler in IStR 19/2021 S. 762
Normen
[EStG] § 50 d Abs. 3
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Köln, 30.06.2020, SIS 20 21 11, Doppelbesteuerung, Freistellung, Kapitalertragsteuer, EG, EU, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Schachtelbeteiligung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Köln 22.9.2023, SIS 24 00 07, Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 KStG an eine EU-Gesellschaft, deren einzige Anteilse...
  • FG Köln 22.9.2023, SIS 24 00 08, Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 KStG an eine EU-Gesellschaft, deren einzige Anteilse...
  • FG Rheinland-Pfalz 16.8.2023, SIS 23 20 70, Zu den Folgen des Hornbach-Urteils des EuGH (= SIS 18 10 14) für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtmä...
  • FG Köln 19.1.2022, SIS 22 04 50, Erstattung von Kapitalertragsteuer: 1. Formelle Bestandskraft bedeutet Unanfechtbarkeit des Verwaltungsak...
  • FG Köln 19.1.2022, SIS 22 04 51, Erstattung von Kapitalertragsteuer: 1. Formelle Bestandskraft bedeutet Unanfechtbarkeit des Verwaltungsak...
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